Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Kurzarbeit, die im Krisenjahr 2009 galten, für das Jahr 2010 verlängert (siehe Mag Februar 2010, S. 8). Das kann dazu führen, dass auch Ihr Arbeitgeber geneigt ist, in 2010 wieder oder erstmals auf Kurzarbeit zu setzen, um die Lohnkosten zu senken.
Doch als Betriebsrat haben Sie beim Thema „Kurzarbeit“ ein Mitbestimmungsrecht
Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Zustimmung erst dann erteilen, wenn alle Fakten auf dem Tisch sind.
Einführung von Kurzarbeit
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr __________,
vor einigen Wochen kamen Sie auf uns zu mit dem Anliegen, in einigen Abteilungen Kurzarbeit einzuführen. Wir haben uns deshalb in unserer letzten Sitzung am … eingehend mit dem Thema beschäftigt. Allerdings haben Sie uns bisher lediglich den Antrag zur Genehmigung der Kurzarbeit beim Arbeitsamt ausgehändigt.
Sämtliche anderen Unterlagen, die Ihre Argumentation unterstützen, insbesondere Nachweise zu den Auftragsund Umsatzrückgängen, haben wir bisher nicht einsehen können.
Unsere Aufgabe ist es, die Nachteile für die Belegschaft so gering wie möglich zu halten. Wir müssen daher zunächst darüber aufgeklärt werden,
Zudem benötigen wir sämtliche Subunternehmerverträge, um einen genauen Zeitplan erstellen zu können. Aus diesem sollte vor allem die geplante Dauer der Kurzarbeit hervorgehen. Wir bitten Sie, uns die Unterlagen im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zeitnah zukommen zu lassen. Wie Sie wissen, ist die Angelegenheit mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Wir stellen aber bereits jetzt klar, dass wir uns der Maßnahme nicht widersetzen werden, wenn sie nachweislich notwendig ist. Wir werden dann umgehend eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit Ihnen abschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)