21.06.2011

Mitarbeiterentwicklungsgespräche: Wie Sie als Betriebsrat Einfluss nehmen können

Ihre Kollegen sind das wichtigste Kapital des Unternehmens. Ihr Wissen, Einsatz sowie ihre Kompetenz tragen wesentlich zum Erfolg eines Betriebs bei. Aufgrund der fortschreitenden technologischen Entwicklung sind die Unternehmen heute zunehmend auf motivierte und qualifizierte Arbeitnehmer angewiesen.

Unter diesen Bedingungen ist es eine wichtige Aufgabe Ihres Arbeitgebers, die vorhandenen und möglichen Leistungspotenziale vorausschauend mit Blick auf die zukünftigen Aufgaben und Anforderungen zu fördern. Mitarbeiterentwicklungsgespräche gehören deshalb in vielen Betrieben zum festen Führungsrepertoire.

Indem Ihr Arbeitgeber mit Ihnen und Ihren Kollegen bestimmte Meilensteine und konkrete Ziele vereinbart, möchte er Ihre Arbeitsqualität steigern und Ihre Weiterqualifizierung festlegen. Zudem vermittelt er Ihnen dadurch die Sicherheit, Prioritäten richtig zu setzen und seinen Erwartungen gerecht zu werden. Wenn das Instrument der  Mitarbeiterentwicklungsgespräche in Ihrem Unternehmen ernst genommen wird, kann darin eine Chance für Sie und Ihre Kollegen liegen. Das ist allerdings nur dann wirklich der Fall, wenn Sie und Ihre Kollegen auch Ihre Interessen in die Gespräche einbringen können.

Welche Risiken bestehen

Das ist nicht immer einfach unterzubringen. Denn meist stellen die Arbeitgeber bei solchen Gesprächen zwar in den Vordergrund, ihre Aufstiegs- und Entwicklungschancen verbessern zu wollen. Allerdings beherrschen die Hauptziele der Unternehmensleitung (hoher Umsatz, gute Rendite, Qualität und Quantität des Arbeitsergebnisses) in der Regel auch solche Gespräche.

Treten Ihre Weiterqualifizierung und Entwicklungsmöglichkeiten in solchen Gesprächen letztlich in den Hintergrund, wird sehr schnell ein noch höherer Druck auf Sie und Ihre Kollegen aufgebaut.

Was Sie als Betriebsrat tun können

Ihre Aufgabe als Betriebsrat ist es, dafür zu sorgen, dass die Negativeffekte eines Systems von Mitarbeiterentwicklungsgesprächen nicht eintreten. Am besten können Sie dies durch eine Betriebsvereinbarung sicherstellen, die die Interessen Ihrer Kollegen berücksichtigt. Ihr Mitbestimmungsrecht hilft, denn:

Als Betriebsrat haben Sie bei der Einführung von Mitarbeiterentwicklungsgesprächen Mitbestimmungsrechte.

Sie können nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmen, wenn Mitarbeiterentwicklungsgespräche als Führungsinstrument eingerichtet werden sollen, wobei Ihr Mitbestimmungsrecht die Einführung des Führungsinstruments umfasst, nicht das konkrete Einzelgespräch oder dessen Inhalt. Trotzdem lohnt es sich – schon im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – dieses Mitbestimmungsrecht zu nutzen. Denn wenn der Arbeitgeber weiß, dass Sie als Betriebsrat hinschauen, wird er entsprechend vorsichtiger agieren.

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