21.06.2011

So sehen die Grenzen der privaten Internetnutzung aus

Dauerbrenner ist und bleibt das Thema private Internetnutzung. Verbietet der Arbeitgeber die private Internetnutzung gänzlich oder auch nur zum Teil, ist Streit programmiert. Denn irgendwann passiert es letztlich doch:

Ein Beschäftigter überschreitet die Grenzen. Ob der Arbeitgeber in diesem Fall mit einer Kündigung reagieren kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab (LAG Niedersachsen, 31.5.2010, Az. 12 SA 875/09).

Ein Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit private E-Mails geschrieben und beantwortet. Und zwar über einen Zeitraum von 7 Wochen. Dabei empfing er an einzelnen Tagen zwischen 110 und 173 E-Mails. Das ergab die Kontrolle seines Computers am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hatte die private Nutzung des E-Mail-Accounts nicht ausdrücklich untersagt. Dennoch kündigte er dem Beschäftigten daraufhin fristlos. Der Arbeitnehmer wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage – allerdings ohne Erfolg.

Duldung der privaten Internetnutzung hat Grenzen

Das Gericht hielt die Kündigung für sozial gerechtfertigt. Die Richter entschieden, der Arbeitnehmer habe seine Arbeitspflicht durch die exzessive private Nutzung der E-Mail- Funktion während der Arbeitszeit verletzt.

In ihrer Entscheidung gingen die Richter u.a. darauf ein, dass der Arbeitgeber die gelegentliche private Nutzung des Dienstcomputers grundsätzlich erlaubt habe. Insoweit stellten sie jedoch klar, dass das hier nichts an der wirksamen Kündigung ändere. Denn Arbeitnehmer müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass ihr Arbeitgeber eine exzessive private Nutzung des dienstlichen Computers sowie des Internetanschlusses nicht toleriere. Hier habe es sich um eine solche gehandelt. Schließlich habe sich der Arbeitnehmer so intensiv mit seinen E-Mails beschäftigt, dass er an manchen Tagen seiner Arbeitspflicht überhaupt nicht nachkommen konnte.

Achtung:

Wegen der Intensität der Privatnutzung konnte der Arbeitgeber in diesem Fall zudem ohne vorherige Abmahnung kündigen.

Fazit: Die Entscheidung führt Ihnen wieder einmal vor Augen: Wer das Internet bzw. seinen dienstlichen E-Mail-Account privat nutzt, muss mit einer Kündigung rechnen. Manchmal sogar ohne Vorwarnung in Form einer Abmahnung. Allerdings lassen sich die Folgen solchen Missbrauchs nicht pauschal benennen. Sie hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Schaffen Sie durch eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema Rechtsklarheit!

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