28.06.2011

Beschlussfassung ohne Fehler – So geht’s

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Gremium trifft sich zur Betriebsratssitzung. Die Tagesordnung ist ordnungsgemäß zuvor versandt worden und alle Mitglieder sind anwesend, sprich das Gremium beschlussfähig. Das stellt Ihr Vorsitzender auch korrekterweise fest. Jetzt gibt es aber gerade einen aktuellen Aufreger im Unternehmen: Die Geschäftsleitung will alle Firmenparkplätze nur noch für die Führungsetage reservieren. Ihre Kollegin Frau Fuchs möchte hierzu noch einen Antrag einbringen.

Frage: Kann der Betriebsrat in seiner Sitzung beschließen, zusätzliche Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen? Welche  besondere Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?

Antwort: Es ist grundsätzlich möglich, dass der Betriebsrat zusätzliche Punkte in die Tagesordnung aufnimmt. Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Alle Mitglieder des Gremiums müssen anwesend sein und
  • niemand widerspricht der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung. Damit soll Manipulationen vorgebeugt werden.

Stellen Sie sich weiter vor: Ihr Kollege Lehmann hat auch einen Änderungswunsch. Er will einen Punkt der Tagesordnung streichen lassen, weil er selbst noch nähere Erkundigungen einholen will.Frage: Kann der Betriebsrat in seiner Sitzung beschließen, einzelne Punkte von der Tagesordnung zu streichen?

Antwort: Auch das ist möglich. Das Betriebsratgremium kann jederzeit mit einfacher (!) Mehrheit beschließen, einzelne Tagesordnungspunkte zu streichen oder zu vertagen. Einzige Voraussetzung: Ihr Betriebsrat muss beschlussfähig sein.

Weiter geht es in der Tagesordnung. Sie sind an dem Punkt „Einführung eines allgemeinen Alkoholverbots“ im Betrieb angelangt und Ihr Vorsitzender lässt abstimmen. Es ergibt siche eine Patt-Situation.

Frage: Wie ist eine Stimmengleichheit bei einer Abstimmung zu bewerten?

Antwort: Hier gibt Ihnen das Betriebsverfassungsgesetz eine eindeutige Antwort: Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Sie nähern sich dem Ende der Sitzung, aber einige Punkte sind noch offen. Plötzlich verabschiedet sich ein Mitglied wegen eines dringenden Arztbesuches.

Frage: Am Anfang der Sitzung war das Gremium ordnungsgemäß beschlussfähig. Kann weiter abgestimmt werden, obwohl ein Mitglied die Sitzung verlassen hat?

Antwort: Es müssen immer alle Betriebsratsmitglieder anwesend sein, um einen Beschluss fassen zu können. Der Betriebsratsvorsitzende muss das vor jedem Beschluss von Amts wegen feststellen.

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