Nach haben Sie auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken. Von der schnellen Einführung einer Schwerbehindertenvertretung kann Ihre Arbeit enorm profitieren. Der/die Schwerbehindertenvertreter/- in entlastet Sie bei den meisten der oben genannten Aufgaben direkt. Bei weniger als 5 schwerbehinderten Mitarbeitern im Unternehmen können Sie die Vertretung allerdings nicht erzwingen.
Das wird in vielen Unternehmen vergessen: Der Arbeitgeber selbst muss einen Beauftragten bestellen, der ihn in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen vertritt.
Diese Pflicht existiert unabhängig davon, ob es in Ihrem Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung gibt oder nicht. Der Arbeitgeberbeauftragte übernimmt aber nicht die gesetzlichen Aufgaben des Arbeitgebers.
Er hat vielmehr neben Ihnen und der Schwerbehindertenvertretung folgende Aufgaben:
Der Beauftragte sollte nach Möglichkeit selbst schwerbehindert sein. Falls er es für notwendig hält, kann der Arbeitgeber auch mehrere Beauftragte bestellen.