Die JAV-Mitglieder sind nicht automatisch Mitglieder in Ihrem Gremium. Das sind insoweit 2 voneinander unabhängige Gremien. Aber damit die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden auch von Ihnen ausreichend gekannt und berücksichtigt werden, haben die Kollegen aus der JAV das Recht, an Ihren Sitzungen teilzunehmen ( (BetrVG)).
Die JAV hat zudem die Möglichkeit, einen Beschluss von Ihnen zu verzögern (). Das funktioniert allerdings nur dann, wenn die JAV nach mehrheitlicher Auffassung wichtige Interessen der von Ihnen vertretenen jugendlichen Arbeitnehmer erheblich beeinträchtigt sieht.
Sieht die JAV dies als gegeben an, muss sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sie als müssen den Beschluss für eine Woche aussetzen, wenn Ihnen ein solcher Antrag ins Haus flattert. Letztlich entscheiden Sie Sie als Betriebsrat sitzen am längeren Hebel. Unabhängig davon, ob diese Verständigung gelingt oder nicht. Die JAV kann Ihren Beschluss kein 2. Mal aussetzen.