02.08.2011

Wie Sie Ihre Kollegen vor wildgewordenen Controllern schützen

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Gerade die Controlling-Abteilungen arbeiten jetzt auf Hochtouren. Sie müssen die Planung für das kommende Jahr erstellen. Die Entscheidungen, die in den Controlling-Abteilungen getroffen werden, sind maßgeblich für die strategische und operative Führung Ihres Unternehmens. Daraus resultieren deshalb vielfältige Auswirkungen auf beispielsweise die Leistungsanforderungen, Arbeitsabläufe, Arbeitszeit- und Einkommensgestaltung sowie die technische und personelle Ausstattung. Diese wiederum haben große Bedeutung für Sie. Denn Sie werden sich bei der Wahrnehmung Ihrer Mitbestimmungsaufgaben immer wieder damit auseinandersetzen müssen.

Ziel des Controllings

Ziel des Controllings ist es, alle Kosteneinsparungs- und Rationalisierungspotenziale systematisch zu nutzen, ohne dabei die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu verringern. Das hat meist zur Folge, dass die Entscheidungen der Controlling-Abteilungen die Interessen von Ihnen und Ihren Kollegen erheblich gefährden. Häufig werden Entscheidungen – wie der Abbau von Arbeitsplätzen – getroffen. Oder es wird entschieden, dass diese nicht neu besetzt werden.

Diese Informationen sollten Sie einfordern

Für Ihre Aufgabe sind sämtliche Informationen über die Planung der zukünftigen Entwicklung Ihres Unternehmens wichtig. Als müssen Sie die einzelnen Zahlen kennen, um geplante und tatsächliche Entwicklungen selbst analysieren zu können. Das ist nötig, damit Sie die aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens besser beurteilen können. Nur so erfahren Sie von Gefahren für die Interessen Ihrer Kollegen frühzeitig.

Um wirkungsvoll Einfluss nehmen zu können, müssen auch Sie den inhaltlichen, organisatorischen und zeitlichen Ablauf der Planung kennen. Das heißt, Sie müssen wissen,

  • welche Planungen vorgenommen werden (z. B. , Planung der Umsatz- und Renditeziele),
  • wann die unterschiedlichen Planungen durchgeführt werden und
  • wer an der Erstellung der verschiedenen Planungen

beteiligt ist.

Zudem müssen Sie in Erfahrung bringen, welche Daten Basis für die jeweiligen Planungen sind (insoweit müssen Sie das in Ihrem Betrieb angewendete Kennzahlensystem kennen).


Welche Planungen es gibt und was das für Sie als Betriebsrat bedeutet

Strategische Zielsetzung: In der strategischen Planung legt Ihr Arbeitgeber fest, wie er die Entwicklung des Unternehmens langfristig (in der Regel in den nächsten 5 oder 10 Jahren) plant. Im Rahmen dieser Planung werden die Unternehmensschwerpunkte grundsätzlich festgelegt.

Operative Planung: Aus den Kenntnissen zur operativen Planung können Sie als Betriebsrat vor allem auf kurzfristig bevorstehende Veränderungen schließen. So gibt die Investitionsplanung beispielsweise Aufschluss über bauliche und technische Veränderungen, die unter Umständen gravierende Änderungen hinsichtlich des Personalbedarfs oder der Arbeitsbedingungen nach sich ziehen können.

Was Sie als Betriebsrat tun können

Als Betriebsrat sollten Sie sich grundsätzlich bemühen, so früh wie möglich so viele Controlling-Informationen wie möglich zu erhalten. Nur so können Sie – wenn beispielsweise im Rahmen der strategischen Planung neue Unternehmensschwerpunkte definiert werden – als  Betriebsrat initiativ werden und darauf drängen, frühzeitig über die wirtschaftlichen und personellen Konsequenzen informiert zu werden. Die entsprechenden Informationen sollten Sie dann konsequent für die Durchsetzung der Interessen Ihrer Kollegen nutzen.

Beispiel
Ihr Arbeitgeber behauptet, die Personalkosten des Unternehmens seien zu hoch. Es müssten Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen werden. Als Betriebsrat sollten Sie zunächst überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich höhere Kosten leisten könnte, aber zugunsten des Gewinns nicht leisten will. Das können Sie aus den Controlling-Zahlen ableiten. Zwingen die Zahlen Ihren Arbeitgeber nicht, Personalkosten einzusparen, sollten Sie Ihre Untersuchungsergebnisse mitteilen. Natürlich sollten Sie diese durch entsprechende Zahlen belegen.


Tipp:
Das rechtzeitige Erlangen der Planungsinformationen vor Abschluss des Planungsprozesses ist Voraussetzung dafür, dass Sie als Betriebsrat sich sinnvoll in den Zielsetzungs- und  Planungsprozess einmischen können. Hierzu sollten Sie – sofern in Ihrem Unternehmen vor anden – die Möglichkeiten im Wirtschaftsausschuss () bzw. im Aufsichtsrat (über die Information der Arbeitnehmervertreter im Gremium) nutzen.

Denn das Planungs- und Berichtswesen ist Grundlage für die Information der Gremien.

Gibt es in Ihrem Unternehmen weder einen noch einen Aufsichtsrat, sollten Sie versuchen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass er Sie regelmäßig (ein- bis 2-mal jährlich) über die geplante und tatsächliche Entwicklung Ihres Unternehmens informiert.

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