14.05.2010

Beschluss des Betriebsrats bei mehreren Auswahlmöglichkeiten

Jetzt bin ich wieder auf eine spannende Frage gestoßen. Nach § 33 Betriebsverfassungsgesetz werden Beschlüsse des Betriebsrats mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Nun kann es vorkommen, dass bei einer Abstimmung mehr als eine Auswahlmöglichkeit besteht. So hatte ein Betriebsrat über die Belegung einer Werkswohnung zu bestimmen. Es handelte sich um einen 7-köpfigen Betriebsrat und es waren 3 Bewerber für die Wohnung vorhanden. Bewerber A erhielt 3 Stimmen, Bewerber B 2 Stimmen und Bewerber C ebenfalls 2 Stimmen. Damit hat Bewerber A die Wohnung erhalten. Die Frage ist nur, ob der Beschluss des Betriebsrats wirksam gefasst wurde. Schließlich hat er zwar die Mehrheit der Stimmen bekommen, nicht jedoch die absolute Mehrheit. Diese hätte bei 4 Stimmen gelegen. Ist nun der Beschluss des Betriebsrats rechtmäßig? 
Meines Erachtens: ja. Ich leite dies aus dem Gesetz ab. An verschiedenen Stellen des Gesetzes wird eine absolute Mehrheit erfordert, so beispielsweise

  • beim Rücktritt des Betriebsrats,
  • bei der Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf Ausschüsse oder einzelne Mitglieder,
  • bei der Aufstellung einer schriftlichen Geschäftsordnung,
  • bei der Beauftragung des Gesamtbetriebsrats.

In diesen Fällen muss die absolute Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder für den Beschlussvorschlag stimmen, wie beispielsweise in einem Betriebsrat mit 19 Mitgliedern, mindestens 10 Mitglieder.

Dann muss im Gegenzug aber eine einfache Stimmenmehrheit für die „normalen“ Beschlüsse ausreichend sein.

Übrigens: Stimmenthaltungen sind zulässig. Faktisch wirkt sich jedoch die Stimmenthaltung häufig als Ablehnung aus, da letztendlich die Mehrheit an der Beschlussfassung für den Beschluss stimmen muss.

Beispiel: Von einem 13-köpfigen Betriebsrat nehmen 11 Mitglieder an einer Beschlussfassung teil. 5 Mitglieder stimmen für den Antrag, 4 dagegen und 2 enthalten sich. Der Antrag ist abgelehnt. Die Mehrheit hat nicht für den Antrag gestimmt.

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