14.10.2016

Betriebsratsbeschlüsse: Wann Sie Nein sagen können

Eine Städtereise im Frühjahr. Das lieben Mitarbeiter – und auch Betriebsratsmitglieder. Noch besser, wenn dafür kein Urlaub genommen werden muss und Sie als Arbeitgeber auch noch die Kosten übernehmen.

Aktuell stehen Betriebsratsschulungen wieder hoch im Kurs. 700 € und mehr kostet so ein Seminar. Doch wer sagt eigentlich, dass das Betriebsratsmitglied auch hin darf?

Viele Beschlüsse von Betriebsräten über die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen sind unwirksam. Finden Sie heraus, welche!

 

 

Betriebsratssitzung: So fasst Ihr Betriebsrat seine Beschlüsse

Wirksame Beschlüsse fasst Ihr Betriebsrat auf der dazu einberufenen Betriebsratssitzung. Und zwar in der Regel mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder, § 33 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Wichtiger Hinweis! Kann Ihr Betriebsrat sich nicht zu einer Entscheidung durchringen, stimmen also genauso viele Mitglieder für wie gegen den Antrag, ist dieser abgelehnt.

 

Beschlussfähigkeit: Wer muss bei der Abstimmung dabei sein?

Um einen wirksamen Beschluss zu fassen, muss Ihr Betriebsrat natürlich beschlussfähig sein. Ob er das bei einem z. B. über die Schulungsteilnahme eines seiner Mitglieder getroffenen Beschlusses auch war, können Sie ganz einfach anhand der unten stehenden Checkliste überprüfen.

 

Betriebsratsbeschlüsse: So schnell kann es gehen

In der Regel stimmt Ihr Betriebsrat nur über die Anträge ab, die auf der Tagesordnung stehen.

Es geht aber auch schneller: Ausnahmsweise kann das Gremium auch über Punkte abstimmen, die nicht auf der Tagesordnung standen.

Bisher war in solchen Fällen eine wirksame Beschlussfassung möglich, wenn

  • der Antrag nachträglich, also etwa zu Beginn der Sitzung, noch auf die Tagesordnung gesetzt wurde und
  • alle Betriebsratsmitglieder bei der entsprechenden Sitzung anwesend waren und
  • über den Antrag beraten und abgestimmt haben.

 

Neue Rechtslage: Ab sofort ist die Vollständigkeit nicht mehr erforderlich


Ab sofort kann Ihr Betriebsrat über einen Antrag auch dann wirksam abstimmen, wenn

  • sämtliche Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig geladen wurden und
  • mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

 

Checkliste: So überprüfen Sie die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats

  • Mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder muss an der Sitzung bzw. an der Beschlussfassung teilgenommen haben, § 33 Abs. 2 Satz 1 BetrVG.
  • Weil die Zahl der Mitglieder in Ihrem Betriebsrat immer ungerade ist, heißt das, dass immer mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein müssen.

Beispiel: Bei einem 9-köpfigen Betriebsrat müssen mindestens 5 Mitglieder über den Antrag abgestimmt haben

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