01.12.2010

Eine Sekunde zu spät: Betriebsratswahl unwirksam

Das gibt es selten: Wegen der Verspätung von einer Sekunde (!) ist eine Betriebsratswahl bei der Vestischen Straßenbahn GmbH unwirksam.

Das war im Einzelnen geschehen:
Bei der Vestischen Straßenbahn GmbH fand eine Betriebsratswahl statt. Die Gewerkschaften Komba und Verd.i verständigten sich auf eine gemeinsame Liste. Nach dem Wahlausschreiben mussten die Wahlvorschläge bis zum 09.02.2010, 16:00 Uhr, beim Wahlvorstand schriftlich eingereicht werden. 
Die gemeinsame Wahlvorschlagsliste wurde kurz vor 16:00 Uhr an den Wahlvorstand überreicht. Punkt 16:00 Uhr wurde dann noch eine überraschende Vorschlagsliste ausschließlich von Verd.i und der gleichnamigen Gewerkschaft eingereicht, was eine weitere „offene“ Liste und eine Vorschlagsliste „Komba“ nach sich zog.

Zwei Listen wurden vom Wahlvorstand zurückgewiesen, da sie formal nicht in Ordnung waren.

Dann ging es natürlich vors Gericht. Und was hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden? Auch die beiden zugelassenen Listen hätten nicht zugelassen werden dürfen. Sie waren zu spät eingereicht worden. Die Listen hätten bis 16:00 Uhr, genau genommen also bis 15:59:59 Uhr eingereicht werden müssen (Beschluss vom 26.11.2010, Az.: 13 TaBV 54/10).

Fazit: Die Listen waren zu spät eingereicht worden und die gesamte Betriebsratswahl muss wiederholt werden. Ein schöner Start ins Neue Jahr…

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