23.09.2019

Umweltschutz: So setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr Arbeitgeber „grün“ agiert

Der Klimaschutz ist in aller Munde. Immer mehr Arbeitnehmern ist es wichtig, dass der Betrieb, für den sie arbeiten, nachhaltig wirtschaftet. Zudem achten Kunden immer öfter darauf, wie sich ein Betrieb im Hinblick auf den Umweltschutz präsentiert. Als Betriebsrat sollten Sie sich gerade in Zeiten wie diesen unbedingt aktiv für den betrieblichen Umweltschutz einsetzen. 

Bedeutung des betrieblichen Umweltschutzes 

Die Koordination des betrieblichen Umweltschutzes und dessen Integration in die Kerngeschäfte des Betriebs sind mehr als die Benennung von Betriebsbeauftragten. Denn betrieblicher Umweltschutz ist Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Schutz des Gemeinwohls. Wegen der sich daraus ergebenden großen Bedeutung für Ihren Betrieb sind Sie als Betriebsrat bei dem Thema immer wieder gefragt. 

Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten 

Sie haben im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte, aber Sie haben gute Möglichkeiten, aktiv mitzuwirken. So sind Sie z. B. aufgefordert, Einfluss auf die umweltschützende Gestaltung der betrieblichen Abläufe zu nehmen. Zudem ist es Ihre Aufgabe, darüber zu wachen und sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften zum betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. 

Fördern Sie darüber hinaus Maßnahmen, die den betrieblichen Umweltschutz weiter intensivieren. Ihrer diesbezüglichen Pflicht können Sie z. B. gut nachkommen, indem Sie Ihrem Arbeitgeber Maßnahmen zum Energieeinsparen und zur Verwendung umweltschonender Betriebsmittel vorschlagen. 

Ihr Arbeitgeber hat Sie zudem bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz anstehenden Besichtigungen und Fragen hinzuziehen. Fordern Sie dieses Recht ein! Die Tatsache, dass der betriebliche Umweltschutz als Aufgabe bei Ihnen zahlreiche Rechte auslöst, zeigt, dass Sie diesem Thema verstärkt Aufmerksamkeit widmen sollten.

Tipp: Betriebsvereinbarung anstreben. Nutzen Sie die Möglichkeit und schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine freiwillige Betriebsvereinbarung (§ 88 Nr. 1a Betriebsverfassungsgesetz). 

Muster-Betriebsvereinbarung

Betrieblichen Umweltschutz gewährleisten 

Zwischen der … (Name des Unternehmens) und dem Betriebsrat der … wird folgende Betriebsvereinbarung zum betrieb- lichen Umweltschutz geschlossen: 

Präambel 

Der Arbeitgeber bekennt sich mit dieser Betriebsvereinbarung zum Umweltschutz in der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den Mitarbeitern. Der Schutz der Umwelt, die Produktsicherheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz werden im Unternehmen als gleichwertige Ziele betrachtet. Die Ziele können aber nur in Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Vorgesetzten und Arbeitnehmervertretungen erreicht werden. 

§1 Zielsetzung

Der Schutz der Umwelt wird als zusätzliches Unternehmensziel festgeschrieben. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat streben einen vorsorgenden umfassenden Umweltschutz im Unternehmen an und vereinbaren hierfür eine kooperative Zusammenarbeit. 

§2 BetrieblicherUmweltschutz

In den Bereich des betrieblichen Umweltschutzes fallen vor allem die Vermeidung umweltfeindlicher Produkte, die Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sowie die umwelt- und gesundheitsverträgliche Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

§3 Betrieblicher Umweltschutzbeauftragter

Im Betrieb wird ein Umweltschutzbeauftragter bestellt. Auf die Person des Beauftragten einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Beauftragte koordiniert die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt (eventuell dem Immissionsbeauftragten – abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten) und dem Betriebsrat. 

Der betriebliche Umweltschutzbeauftragte ist im Rahmen seiner Aufgabenstellung nicht weisungsgebunden und darf bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht behindert werden. 

§4 Umweltbericht

Der Beauftragte erstellt zum 30.6. eines jeden Jahres einen Umweltbericht, der über den Stand des Umweltschutzes im Unternehmen berichtet (also über eventuelle Schadstoffausstöße etc.). Der Bericht soll darüber hinaus Vorschläge zur Verbesserung des Umweltschutzes im Betrieb, Maßnahmen für die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Erzeugnisse und Informationen über Sicherheitsvorsorge beinhalten. 

§5 Umweltausschuss 

Es wird ein paritätisch besetzter Umweltausschuss gebildet. Arbeitgeber und Betriebsrat entsenden je 2 Mitglieder. Der Umweltschutzbeauftragte gehört dem Ausschuss als beratendes Mitglied an. Der Ausschuss hat im Einzelnen folgende Aufgaben: 

  • Entgegennahme und Beratung des Umweltberichts
  • Beratung über eventuelle Störfälle (etwa Austreten giftiger Dämpfe, Beanstandungen von Umweltschutzbehörden) 
  • Beratung über notwendige Maßnahmen zum Umweltschutz und deren Kosten
  • Feststellung der Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Verbesserung der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Umweltschutzes 

Auch der Wirtschaftsausschuss wird durch eine Arbeitsgruppe über die behandelten Themen informiert. 

§6 Sachverständige

Der Umweltausschuss bzw. der Umweltschutzbeauftragte kann Sachverständige zur Klärung von Einzelfragen hinzuziehen, wenn es erforderlich ist. 

§7 Qualifizierungsmaßnahmen 

Die Mitglieder des Umweltausschusses werden in erforderlichem Umfang für Schulungen freigestellt. Die Schulungskosten trägt der Arbeitgeber. 

§8 Schlussbestimmungen

Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. 

Ort, Datum … Unterschriften 

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