28.04.2011

Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: Die Betriebsversammlung

Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein. Arbeitnehmer werden an den Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt. 
Nur gut unterrichtete Betriebsräte können ihre Wirkung voll entfalten. Daher soll diese kleine Blog-Reihe die wichtigsten Rechte und Pflichten sowie die Grundzüge aus dem Betriebsverfassungsrecht erläutern, damit Betriebsräte rechtssicher arbeiten können und andere Arbeitnehmer Lust und Spaß am Betriebsratsamt bekommen.

Heute: Die Betriebsversammlung

Immer dann, wenn Arbeitnehmer zusammengerufen werden, wird von einer Betriebsversammlung gesprochen. Das ist aber nicht richtig. Für die Betriebsversammlung gibt es feststehende Regeln im Betriebverfassungsgesetz.

Die Einberufung einer Betriebsversammlung erfolgt durch den Betriebsrat. Dieser hat zuvor einen ordnungsgemäßen Beschluss darüber zu fassen.

Eine Betriebsversammlung im Sinne des BetrVG liegt also nicht vor, wenn der Arbeitgeber einlädt!

Die Betriebsversammlung findet in jedem Kalendervierteljahr einmal mindestens statt. Sie dient insbesondere der Information der Kolleginnen und Kollegen. Neben der Betriebsversammlung kann es auch Abteilungsversammlungen oder Teilversammlungen des Betriebs geben.

Teilnahmeberechtigt neben den Arbeitnehmern sind auch der Arbeitgeber, Beauftragte der Gewerkschaften und ein Beauftragter des Arbeitgeberverbandes. Außenstehende Personen dürfen grundsätzlich nur teilnehmen, wenn ein wichtiger sachlicher Grund vorliegt.

Auch der Verlauf einer Betriebsversammlung ist im BetrVG festgelegt. Zunächst erstattet der Betriebsrat seinen Tätigkeitsbericht. Auch der Arbeitgeber hat etwas zu sagen: Er hat mindestens einmal im Jahr über das Personal- und Sozialwesen und über die Förderung der Gleichberechtigung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Integration von ausländischen Arbeitnehmern und über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs zu berichten.

Betriebsversammlungen werden gerne dafür genutzt, dass Betriebsräte ihre Arbeit vorstellen. Häufig erfahren Arbeitnehmer nur über Betriebsversammlungen, welche hervorragende Arbeit Betriebsräte überhaupt leisten. Genau aus dem Grund sollten Betriebsräte auch die Betriebsversammlungen nutzen, um die Kolleginnen und Kollegen gut und genau zu informieren.

Eines sollten sich alle Beteiligten vor Augen halten: Mit dem Betriebsrat kommen Arbeitnehmer häufig nur dann in Kontakt, wenn es in den Arbeitsverhältnissen Probleme gibt.

Umso wichtiger ist daher die Betriebsversammlung. Hier kann auch über andere Themen berichtet werden.

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