30.06.2021

Krankenrückkehrgespräche: So nehmen Sie als Betriebsrat Einfluss

Ein Krankenrückkehrgespräch führt Ihr Arbeitgeber mit einem Kollegen, der längere Zeit arbeitsunfähig krank gewesen ist, um herauszufinden, ob es ihm wieder gut geht. Zudem wollen die meisten Arbeitgeber dadurch ausloten, ob die Ursache der Erkrankung im betrieblichen Bereich zu suchen ist. Mit dem Argument, dass sie die Ursachen dann vielleicht abstellen könnten, sowie mit der Begründung, dass sie so ihrer Fürsorgepflicht nachkämen, versuchen die meisten Arbeitgeber, diese Gespräche in ein gutes Licht zu rücken. Sachlich sind diese Argumente sicherlich korrekt. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die Arbeitgeber mit solchen Gesprächen auch eine gewisse Kontrolle ausüben. Darauf, dass das nicht zu viel wird, können Sie Einfluss nehmen. 

Als Betriebsrat bestimmen Sie bei vielen Krankenrückkehrgesprächen mit, § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Und zwar immer dann, wenn es sich um formalisierte Gespräche mit mehreren Kollegen handelt. 

Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung klargestellt (8.11.1994, Az. 1 ABR 22/94). Die Richter urteilten, dass das Mitbestimmungsrecht immer dann besteht, wenn die formalisierten Gespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstands dienen. Dabei geht es um das Verhalten der Beschäftigten in Bezug auf die betriebliche Ordnung, und nicht um die Arbeitsleistung selbst. 

Gesprächsregelung muss ausgehandelt werden 

Eine Gesprächsregelung müsste Ihr Arbeitgeber mit Ihnen aushandeln. Bei den entsprechenden Verhandlungen sollten Sie die folgenden Punkte festhalten: 

  • Ziel des Gesprächs: beispielsweise Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses in gesundem Zustand 
  • Ursache für die Fehlzeiten: Arbeitsorganisation, Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Wiedereingliederung: Möglichkeiten, das Ziel zu erreichen (Verringerung der Arbeitszeit, Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz) 

TIPP: Sichern Sie sich Ihre Teilnahme an Krankenrückkehrgesprächen.  Treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Regelung, nach der Sie als Betriebsrat an diesen Gesprächen teilnehmen. Auf Wunsch eines Betroffenen können Sie aber immer hinzugezogen werden. Ist Ihr Arbeitgeber also nicht zu einer grundsätzlichen Regelung bereit, kann er Ihnen die Teilnahme in diesem Fall nicht verweigern. 

Diese 3 Punkte sollten Sie bei den Krankenrückkehrgesprächen berücksichtigen

1. Nicht zu kurzfristig: Häufig werden solche Gespräche sehr kurzfristig angesetzt. Das erzeugt allerdings noch mehr Druck auf den Betroffenen. Ihr Kollege sollte mindestens 2 Tage Zeit haben, sich auf ein solches Gespräch einzustellen. Zudem sollte er nicht im Unklaren über den zu besprechenden Punkt gelassen werden. 

2. Persönlichkeitsrechte wahren: Ihr Arbeitgeber darf das Persönlichkeitsrecht Ihres Kollegen nicht verletzen. Er darf vielmehr nur nach arbeitsplatzbezogenen Ursachen suchen. So bedeutet z. B. die Frage nach dem Krankheitsgrund einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Ihres Kollegen. Er muss diese Frage deshalb nur bei berechtigten betrieblichen Interessen wahrheitsgemäß beantworten (Beispiel: wegen eventueller Ansteckungsgefahr oder weil betriebliche Ursachen zur Krankheit geführt haben). Zudem ist er zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage verpflichtet, wenn er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen. 

Achtung: Arbeitgeber kann sich auf betriebliches Interesse berufen. Ihr Arbeitgeber kann sich zudem auf ein betriebliches Interesse stützen, wenn er den begründeten Verdacht hegt, dass ein Kollege seine Krankheit nur vorgetäuscht hat. Dazu müsste er allerdings im Zweifel handfeste Indizien vortragen können. 

3. Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen androhen: Hin und wieder übertreiben es die Arbeitgeber zudem. Sie drohen genesenen Mitarbeitern für den Fall weiterer Fehlzeiten arbeitsrechtliche Konsequenzen an. Das ist schlicht kontraproduktiv. Denn so übt Ihr Arbeitgeber nur noch mehr Druck auf den Kollegen aus. 

Welches die Vorteile der Krankenrückkehrgespräche sind, haben wir Ihnen in dieser Übersicht zusammengestellt: 

Übersicht: Vorteile der Krankenrückkehrgespräche 

Motivation steigt: Ihr Arbeitgeber zeigt dem betroffenen Kollegen, dass er dessen Abwesenheit festgestellt hat. Er bringt dadurch zum Ausdruck, dass ihm sein Befinden nicht gleichgültig ist. 

Informationsgewinn: Das Rückkehrgespräch liefert mögliche Informationen aus erster Hand über den Auslöser der Fehlzeit, insbesondere, ob das Fehlen möglicherweise auch dienstlich bedingt war. Nur so können dann die möglichen Konsequenzen gezogen und Abhilfe geschaffen werden. 

Hilfe bei der Wiedereingliederung: Im Rahmen des Rückkehrgesprächs können Ihre Kollegen ausführlich darüber unterrichtet werden, was sich während ihrer Abwesenheit ereignet hat (neue Kollegen, Umstrukturierungen etc.), so kann ihnen die Wiedereingliederung erleichtert werden. Zudem können die Kollegen Ihren Arbeitgeber über aktuelle Befindlichkeiten informieren. Dann kann er darauf Rücksicht nehmen. 

Muster-Betriebsvereinbarung: Rückkehrgespräche richtig organisieren 

Zwischen dem Arbeitgeber … und dem Betriebsrat wird folgende Betriebsvereinbarung zur Einführung von Rückkehrgesprächen nach Arbeitsunfähigkeit geschlossen:

§1 Geltungsbereich 

Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten im Betrieb. 

§2 Ziele 

Ziel des Rückkehrgesprächs ist es, dem aus einer Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit zurückkehrenden Mitarbeiter die Arbeitsaufnahme zu erleichtern. Dazu wird in diesem Gespräch über die Geschehnisse im Betrieb und am Arbeitsplatz während seiner Abwesenheit informiert. 

Zudem soll erforscht werden, ob die Ursache der Arbeitsunfähigkeit innerhalb des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz zu suchen ist. 

Die Arbeitssituation, die Tätigkeit, das Vorgesetztenverhalten und das Gruppenklima werden angesprochen. Im Rückkehrgespräch soll deutlich werden, dass der Kollege als Mensch vermisst wurde, und nicht seine Arbeitskraft. Mit den Rückkehrgesprächen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Rückmeldung im Unternehmen, um die Wiederaufnahme der Arbeit zu gewährleisten und anzuzeigen 
  • Förderung des Interesses für Geschehnisse am Arbeitsplatz während der Abwesenheit
  • Information über Sondervorkommnisse während der Abwesenheit 
  • Erleichterung der Arbeitsaufnahme, Reintegration ins Team 
  • Sicherstellung der Einsatzfähigkeit

§3 Gesprächsführung 

Das Rückkehrgespräch wird nur nach einer Abwesenheit von … Tagen/Wochen wegen Arbeitsunfähigkeit geführt. Es findet zwischen dem Vorgesetzten und dem Beschäftigten statt. Der Betriebsrat nimmt an dem Gespräch teil, es sei denn, dass der Beschäftigte sich ausdrücklich gegen die Teilnahme ausspricht. 

Die Gesprächspartner tauschen sich in einem fairen, vertrauensvollen und offenen Klima aus. Es ist daher unbedingt notwendig, dass der Gesprächsinhalt von den Gesprächspartnern streng vertraulich behandelt wird. Die Gesprächsführer werden von dem Arbeitgeber auf ihre Verschwiegenheitspflicht hingewiesen und entsprechend verpflichtet. 

§4 Schulung der Vorgesetzten

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Vorgesetzte und Führungskräfte in der Lage sind, die Gespräche nach den in dieser Betriebsvereinbarung genannten Grundsätzen zu führen. Dafür ist die hierzu erforderliche Kompetenz der Führungskräfte und Vorgesetzten zu schulen, soweit diese noch nicht in angemessener Weise in der Führung von Rückkehrgesprächen geschult worden sind.

§5 Dokumentation 

Rückkehrgespräche werden vom Gesprächsführer protokolliert. Der Beschäftigte erhält am Ende des Gesprächs das Protokoll zur Prüfung. Nach der Prüfung und ggf. Verbesserung unterzeichnet der Vorgesetzte das Protokoll. Der Arbeitnehmer erhält eine Kopie des Protokolls für seine eigene Dokumentation. 

§6 Verwertung der Ergebnisse 

Die Erkenntnisse aus dem Gespräch werden genutzt, um am konkreten Arbeitsplatz gesundheitsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Eine Weitergabe der Erkenntnisse an den Amtsarzt oder andere Stellen ist nur mit Zustimmung des Beschäftigten erlaubt. 

§7 Präventionsgespräche 

Präventionsgespräche sind Gespräche, die zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern aufgrund häufiger Fehlzeiten geführt werden. Mögliche Probleme sollen so gemeinsam erkannt, analysiert und gelöst werden. Arbeitgeber und Betriebsrat werden zusammen einheitliche Grundsätze erarbeiten, die ein transparentes Verfahren und einen fairen einheitlichen Umgang mit krankheitsbedingten Abwesenheiten für sämtliche Mitarbeiter sicherstellen. 

§8 Rechte des Betriebsrats 

Der Betriebsrat wird durch den Arbeitgeber frühzeitig und umfassend über alle Maßnahmen der Gesundheitsförderung bereits im Planungsstadium informiert. Dabei werden ihm alle schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betroffene dem widerspricht. Zudem hat der Betriebsrat das Recht, sich an allen Planungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu beteiligen und mit den zuständigen Personen zu beraten. 

§9 Schlussbestimmungen 

Die Betriebsvereinbarung tritt am … in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung wirkt sie nach. 

Ort, Datum Unterschriften 

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