Kinos, Theater, Supermärkte – alle sind heutzutage barrierefrei gebaut. Und das ist auch gut so, denn Gehbehinderte, Blinde, Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollator sollen auch überall und uneingeschränkt hinkommen können. Dies gilt auch im Arbeitsleben, deswegen wurde die Arbeitsstättenregel (ASR) zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten im Juni 2016 erneuert bzw. ergänzt.
Im Zuge dessen ist es zu 2 größeren Änderungen gekommen, die jetzt schon in Kraft und damit zwingend von Ihrem Arbeitgeber zu beachten sind:
So werden ihre Arbeitsstätten barrierefrei
Wichtig zum Verständnis ist, dass Sie bei dem Begriff „barrierefrei“ nicht nur an Rollstuhlfahrer und Behinderten-WCs denken. Denn Barrieren kann es im öffentlichen Raum und in Arbeitsstätten für viele unterschiedliche Mitarbeiter, Kunden oder Klienten geben: Menschen mit Seh- oder Hörschwäche, klein- oder großgewachsene Personen, ältere Mitarbeiter, Kinder oder Mitarbeiter, die temporär mit Einschränkungen leben, weil sie z. B. nach einem Unfall an Krücken gehen.
Daher können auch eine schwergängige Tür, ein für kleinwüchsige Menschen unerreichbarer Druckknopf-Brandmelder oder ein Aufzug ohne Ansage der Stockwerke für einige Ihrer Kollegen eine Barriere darstellen.
Tipp: Machen Sie die Augen auf
Gehen Sie doch mal mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Sicherheitsfachkraft durch den Betrieb und prüfen Sie, wo es noch Barrieren gibt, die beseitigt werden müssen. Bedenken Sie dabei, welche Personen bestimmte Räume, Arbeitsplätze, Werkzeuge, Schalter usw. benutzen und welche körperlichen Einschränkungen und Bedürfnisse in diesem Personenkreis gelten.
Ihre Erkenntnisse können Sie dann auch gleich für die Zukunft aufgreifen. Denn Ihr Arbeitgeber erspart sich aufwendige und teure Anpassungen und Umbauten, wenn er schon bei der Planung von Betriebsgebäuden oder Modernisierungen von Anfang an die Barrierefreiheit berücksichtigt. Nachträgliche behindertengerechte Gestaltungen zur individuellen Anpassung an eingeschränkte Mitarbeiter werden dann kaum notwendig werden.
Barrierefreiheit im Gesetz
Die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Arbeitsstätten finden Sie neben der bereits genannten ASR V3a.2 in den folgenden
Dokumenten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) etc.:
Konkret aufgeführt wurde im neuen Anhang Folgendes:
Machen Sie Ihren Arbeitgeber auf diese Punkte aufmerksam