16.02.2018

Öffentlichkeitsarbeit vom Betriebsrat: Schwarzes Brett muss reichen

„Tue Gutes und rede darüber!“ Diesen Spruch sollten Sie im Hinblick auf Ihre Betriebsratsarbeit ernst nehmen. Denn Sie sind von der Belegschaft gewählt worden, damit Sie ihre Interessen vertreten. Um auch nach der Wahl noch das notwendige Vertrauen und den Rückhalt zu bekommen, ist es wichtig, dass Ihr Tun transparent ist. Die Möglichkeiten der Kommunikation sind vielfältig. Ihr Arbeitgeber muss die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Eigene LED-Monitore für Ihre Aushänge können Sie jedoch nicht verlangen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) hervor.

„Tue Gutes und rede darüber!“ Diesen Spruch sollten Sie im Hinblick auf Ihre Betriebsratsarbeit ernst nehmen. Denn Sie sind von der Belegschaft gewählt worden, damit Sie ihre Interessen vertreten. Um auch nach der Wahl noch das notwendige Vertrauen und den Rückhalt zu bekommen, ist es wichtig, dass Ihr Tun transparent ist. Die Möglichkeiten der Kommunikation sind vielfältig. Ihr Arbeitgeber muss die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit vom Betriebsrat zur Verfügung stellen. Eigene LED-Monitore für Ihre Aushänge können Sie jedoch nicht verlangen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) hervornbsp;

Der Fall: In einem Logistikunternehmen an einem Flughafen mit etwa 200 Arbeitnehmern wurden Passagiere und auch die Belegschaft über LED-Bildschirme über Neuigkeiten, das Wetter etc. informiert. Parallel dazu nutzten der Arbeitgeber und auch der Betriebsrat diverse Schaukästen als sogenanntes Schwarzes Brett. An diesen hängten sie Informationen speziell für die Belegschaft aus.

Betriebsrat verlangt LED-Monitore

Diese Situation wollte der Betriebsrat für sich nutzen: Er verlangte die Ausstattung mit eigenen LED-Monitoren. Diese benötige er für seine Arbeit. Er argumentierte, dass das Schwarze Brett in einem der oberen Stockwerke des Gebäudes nur von wenigen Beschäftigten zur Kenntnis genommen werde.

Außerdem wandte er ein, dass die Informationen auf den LED-Bildschirmen schneller aktualisiert werden können. Der Betriebsrat war der Ansicht, dass die durch die Anschaffung und Installation der Bildschirme entstehenden Kosten vertretbar seien. Da der Arbeitgeber sich weigerte, zog er vor Gericht.

Arbeitgeber muss keine LED-Monitore bereitstellen

Die Entscheidung: Das LAG Hessen wies die Klage des Betriebsrats ab (19.10.2017, Az. 16 TaBV 176/16). In ihrer Begründung stellten die Richter darauf ab, dass ein Anspruch auf modernste Kommunikationstechniken nicht bestehe. Schließlich komme der Arbeitgeber durch die Bereitstellung des herkömmlichen Schwarzen Bretts in Form von Schaukästen seiner gesetzlichen Pflicht nach. Diese ermöglichten es dem Betriebsrat, die Belegschaft jederzeit in wichtigen Angelegenheiten zu informieren.

Schwarzes Brett ist immer noch angesagt

Auch wenn das Schwarze Brett in der modernen digitalen Welt überflüssig erscheint, müssen Sie als Gremium eines haben. Sie sollten es nutzen, um allgemeine Informationen wie etwa die regulären Zeiten für Ihre Sprechstunde zu veröffentlichen. Zudem sollten dort Termine ausgehängt werden. Und zwar für die Belegschaft, wie z. B. Termine für Betriebsversammlungen und eigene Termine von Ihnen (etwa Sitzungstermine).

Wichtig: Wählen Sie für das Schwarze Brett einen Ort, den die meisten Arbeitnehmer in ihrem Berufsalltag passieren und der zudem ausreichend Platz bietet. Häufig ist der Eingangsbereich zur Kantine hierfür gut geeignet.

Als Betriebsrat sollten Sie heute zusätzlich zum klassischen Schwarzen Brett auch das Intranet nutzen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, eine eigene Seite Ihres Gremiums in diesem Bereich schaffen zu dürfen.

Das Intranet sollte aber grundsätzlich nur gleichzeitig mit dem Schwarzen Brett geführt werden und dieselben Informationen wie dieses enthalten. Schließlich gibt es in vielen Betrieben immer noch Arbeitsplätze ohne Computer. Hin und wieder haben die Kollegen deshalb im Betrieb keinen Zugriff auf das Intranet und E-Mails.

Tipp: Beugen Sie der Vernachlässigung des Intranets vor. Pflegen Sie Ihre Intranetseite deshalb regelmäßig. Denn stehen dort über Monate dieselben Informationen, kann bei Ihren Kolleginnen und Kollegen der Eindruck entstehen, Sie hätten nichts zu berichten.

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