Mitbestimmung von A-Z (174)

Corporate Identity: Viele Arbeitgeber wollen, dass ihre Mitarbeiter an der Berufskleidung sofort einer Firma zugeordnet werden. Vom Burger-Bräter bis zur Kfz-Werkstatt: Einheitliche Berufskleidung ist in. Aber Vorsicht: Bei dieser Farbe sieht die Behörde rot. Der Fall: Ein Metzger mit mehreren…

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Je schneller, desto besser. Das gilt vor allem bei der Trennung von Mitarbeitern. In der Probezeit werden Sie jeden los – mit einer Kündigungsfrist von gerade einmal 2 Wochen. Danach wird es deutlich komplizierter. Aber: Auch bei der Probezeit-Kündigung redet…

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Sie könnten die Fachkräfte werden, die wir dringend brauchen: Asylbewerber. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes, Ingo Kramer, fordert schon: mehr Unterstützung für junge Flüchtlinge, um in Deutschland eine Ausbildung beginnen zu können. Der Chef der Arbeitsagentur, Frank-Jürgen Weise, will einen Abschiebe-Stopp…

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Möchte Ihr Arbeitgeber die Internetnutzung Ihrer Kollegen überwachen und hierzu eine technische Einrichtung nutzen, muss er Sie beteiligen. Achten Sie hier insbesondere darauf, dass Ihr Arbeitgeber den Datenschutz einhält. Tut er dies nicht, verweigern Sie die Zustimmung zur Maßnahme. Ihr Arbeitgeber muss sich dann entweder an die Einigungsstelle wenden oder seine Maßnahme anders gestalten.

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Burnout und andere psychische Leiden sind im Arbeitsleben auf dem Vormarsch. Leider gibt es keinen Mitbestimmungstatbestand „Vermeidung psychischen Stresses“ – trotzdem sind Ihnen die Hände nicht gebunden. Sie sind und bleiben Schlüsselfigur bei der Vermeidung und dem Abbau von Stress. Setzen Sie deswegen auf Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.

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In arbeitsschutzrechtlicher Hinsicht am wichtigsten für Sie als Betriebsrat sind die Beschäftigungsverbote während einer Schwangerschaft. Welche Tätigkeiten eine Schwangere ausüben darf und welche nicht, sind für sie hier zusammengefasst.

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Als Betriebsrat müssen Sie im Rahmen von Verhandlungen auch unangenehme oder heikle Fragen beantworten. Denn als „Vermittler“ kämpfen Sie ständig mit den widerstreitenden Interessen Ihres Arbeitgebers und Ihrer Kollegen. Damit Sie nicht durch falsche Formulierungen Unmut oder gar Streit hervorrufen, müssen Sie bei für Sie unangenehmen Fragen besonders diplomatisch vorgehen.

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Um eine Versetzung geht es immer dann, wenn Ihr Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts das Aufgabengebiet eines Ihrer Mitarbeiter ändert. Dabei kann es um eine Änderung der Art der Tätigkeit, des Ortes oder des Umfangs der Tätigkeit gehen. Welche Aufgaben Ihr…

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Möchte Ihr Arbeitgeber seine Mitarbeiter überwachen, bestimmen Sie als Betriebsrat mit. Bei Attrappen allerdings sieht die Welt anders aus, so wurde es kürzlich von den Arbeitsrichtern entschieden (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014, Az. 3 TaBV 5/14).

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Personalauswahl, ein wichtiges Thema für Sie als Gleichstellungsbeauftragte. Vor allem immer dann, wenn es um die Besetzung höher dotierter Stellen geht – da wird die Luft eng und Ihre Aufgabe hierdurch nicht einfacher. Was Sie bei der Personalauswahl beachten sollten, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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