Abfindung / Abfindungsangebot

Eine Abfindung ist eine Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Gezahlt wird sie zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Entweder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder bei einem Auflösungsantrag. Bei der Höhe wird eine Grundregel von 0,5 Bruttomonats-Gehältern pro Beschäftigungsjahr angewandt. Je besser aber die Position des Arbeitnehmers ist, um so mehr kann er raushandeln.