14.12.2009

Leiharbeit – Fordern Sie jetzt mehr Geld in der Zeitarbeit – unwirksame Tarifverträge

Die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das meinen jedenfalls die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg in ihrer Entscheidung vom 07.12.2009, Az.: 23 TaBV 1016/09. 

Das Landesarbeitsgericht stellte eine mangelnde Tariffähigkeit der CGZP fest. Diese verfüge über nicht genug Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite. Dagegen spreche auch nicht, dass einige Tarifabschlüsse erreicht wurden. Die Tarifabschlüsse liegen unter dem Lohnniveau von Tarifverträgen mit DGB-Gewerkschaften.

Das bedeutet für Sie konkret: Sie können Lohn nachfordern! Nach § 9 Ziffer 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind Vereinbarungen unwirksam, wenn Leiharbeitnehmer weniger Geld bekommen als vergleichbare Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb. Dieses bezeichnet man als „Equal-Pay-Gebot“.

Letztendlich müssen also Leiharbeiter und Normalbeschäftigte gleich bezahlt werden. Abweichungen darf es nur geben, wenn sie durch einen Tarifvertrag zugelassen sind. Davon wurde rege Gebrauch gemacht, auch und gerade durch Ausnutzung der für ihr geringes Lohnniveau bekannten Tarifverträge der CGZP. Diese Tarifverträge sind aber nun unwirksam, da die CGZP überhaupt keine Tarifverträge schließen dürfte, weil sie nicht tariffähig ist. Also gilt das Equal-Pay-Gebot und Arbeitnehmer können den gleichen Lohn verlangen, wie die übrigen Beschäftigten.

Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die CGZP hat bereits angekündigt, vor das Bundesarbeitsgericht ziehen zu wollen. Ich halte Sie auf dem Laufenden!

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