Mutterschutz

Ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach dürfen (werdende) Mütter nicht mehr gegen ihren Willen beschäftigt werden. In den 8 Wochen nachher auch nicht, wenn sie es wollen. Es besteht ein Beschäftigungsverbot zum Schutz von Mutter und Kind (= Mutterschutz).