31.01.2012

Spielsucht – Stets ist der Arbeitsplatz gefährdet

Einem angestellten Fahrlehrer wurde die Fahrlehrererlaubnis entzogen. Er war schlicht und ergreifend unzuverlässig. Wie kam das?

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte fest, dass der Fahrlehrer an Spielsucht leidet. In 85 Fällen hat er Bargeld in Höhe von insgesamt 17.035 € nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet. 
Das Geld hatte er von Fahrschülern erhalten. Er gab es offensichtlich in Spielhallen aus.

Daraufhin wurde ihm die Fahrlehrererlaubnis entzogen, da er nicht mehr für die zur Ausübung des Fahrlehrerberufes erforderliche Zuverlässigkeit verfügte. Die vorgeschriebenen Tagesnachweise hatte er ebenfalls nicht erstellt, damit nicht auffallen sollte, dass er die Entgelte für die aufgezeichneten Fahrstunden erhalten hatte. Damit hatte er sich zugleich der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde entzogen (Beschluss vom 09.01.2012, Az.: 6 B 11340/11. OVG).

Raten Sie, was nun der Arbeitgeber tun wird?
Dieser wird sicherlich eine Kündigung aussprechen, entweder aus verhaltensbedingten Gründen, da der Arbeitnehmer 85 Unterschlagungen begangen hat oder aus personenbedingten Gründen, da er nicht mehr als Fahrlehrer eingesetzt werden kann. Beides dürfte möglich und rechtmäßig sein.

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