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Übersicht: Wann besteht eine Arbeitszeitbeschränkung für Schwangere?
Nach § 8 Abs. 1 und 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf Ihre schwangere oder stillende Kollegin möglicherweise nicht mehr so lange arbeiten wie bisher und auch nicht mehr alle Arbeitsschichten übernehmen. Lesen Sie alle weiteren Details über die Arbeitszeitbeschränkung für Schwangere in unserer Übersicht.
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