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Muster-Regelungsabrede: Ausstattung des Personalratsbüros
Als Personalrat haben Sie nach § 44 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) einen Anspruch auf die erforderlichen Sachmittel für Ihre Personalratsarbeit. So weit, so gut. Nur: Was sind die erforderlichen Sachmittel? Ein Rat: Legen Sie mit der folgenden Regelungsabrede fest, was erforderlich ist. Manche Dinge müssen einfach schriftlich geregelt werden. So auch die Ausstattung des Personalbüros.
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