31.08.2015

Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
          § 1 Geltungsbereich
          § 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Zweiter Abschnitt – Beschäftigungsverbote
          § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
          § 4 Weitere Beschäftigungsverbote
          § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
          § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
          § 7 Stillzeit
          § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

Abschnitt 2a – Mutterschaftsurlaub
           § 8a bis 8d

Dritter Abschnitt – Kündigung
          § 9 Kündigungsverbot
          § 9 a
          § 10 Erhaltung von Rechten

Vierter Abschnitt – Leistungen
          § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
          § 1 2
          § 13 Mutterschaftsgeld
          § 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
          § 15 Sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
          § 16 Freistellung für Untersuchungen
          § 17 Erholungsurlaub

Fünfter Abschnitt – Durchführung des Gesetzes
          § 18 Auslage des Gesetzes
          § 19 Auskunft
          § 20 Aufsichtsbehörden

Sechster Abschnitt – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
          § 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
          §§ 22 und 23

Siebenter Abschnitt – Schlussvorschriften
          § 24 In Heimarbeit Beschäftigte
          § 25

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeitsrecht und fristlose Kündigung

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Jedenfalls in den meisten Fällen. Doch ein Arbeitnehmer darf es auch nicht übertreiben, wie ein neuer Fall des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) zeigt (Urteil vom 09.02.2009, Az.: 5 Sa... Mehr lesen

23.10.2017
Krankenkassen bald pleite – Das sind Ihre Rechte

Sie dürfen im Falle der Insolvenz einer Krankenkasse zu einer anderen Kasse wechseln. Dieses Recht steht Ihnen übrigens stets auch ohne eine Insolvenz zu. Wechseln Sie außerhalb der Insolvenz Ihre Krankenkasse, sind Sie... Mehr lesen

23.10.2017
Ohne diese Betriebsvereinbarung geht es 2011 nicht. Unbedingt beachten!

„Unser Arbeitgeber setzt bei der Arbeitssicherheit den Rotstift an, was können wir als Betriebsrat tun?“. Mit dieser Frage wurde ich kürzlich als Herausgeber des Praxishandbuchs Betriebsrat informiert. Ich habe mich über... Mehr lesen