Es ist bisher nicht in allen Dienststellen etabliert, dass Frauenversammlungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Daher kann es durchaus sein, dass Sie bei der Anzeige zur Durchführung Ihrer ersten Frauenversammlung auf Widerstand stoßen und Ihr Arbeitgeber die Durchführung der Frauenversammlung ablehnt.
Der Anspruch auf Durchführung einer Frauenversammlung ergibt sich aus den Frauengleichstellungsgesetzen. In den meisten Frauengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder ist dieser wie folgt formuliert: „Die Gleichstellungsbeauftragte kann einmal jährlich eine Frauenversammlung durchführen.“ In Thüringen bezieht die entsprechende Regelung auch Männer mit ein.
Diese Kannvorschrift bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber entscheiden kann, ob eine Frauenversammlung durchgeführt wird. Vielmehr bedeutet „kann“, dass Sie entscheiden können, ob Sie eine Frauenversammlung einberufen oder nicht.
Faktisch heißt dies, dass Sie nur mit rechtlichen Schwierigkeiten rechnen müssen, wenn Sie mehrfach im Jahr eine Frauenversammlung durchführen wollen. Dies könnte sich aus aktuellem Anlass ergeben, etwa wenn der Umzug Ihrer Dienststelle geplant ist oder ähnliche grundlegende Angelegenheiten, die sich in der Dienststelle verändern. In so einem Fall müssten Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, ob eine 2. Frauenversammlung genehmigt wird. Letztlich hängt dies von seinem Goodwill ab.
Lehnt Ihr Arbeitgeber die Durchführung der Frauenversammlung im Grundsatz ab, und nicht etwa nur die Kostenübernahme für eine Referentin oder das Catering, können Sie zunächst erst einmal versuchen, ihn durch ein Votum oder eine Stellungnahme umzustimmen.
Gelingt dies nicht, haben Sie natürlich die Möglichkeit, gegen eine erneute Ablehnung Einspruch, Widerspruch oder eine Beanstandung einzulegen. Das jeweilige Vetorecht ergibt sich aus dem für Sie einschlägigen Frauengleichstellungsgesetz.
Sie sollten aber vorweg das Gespräch mit der Dienststellenleitung suchen und mit ihr über die Gründe der Ablehnung sprechen. Vielleicht lässt sich ja ein Kompromiss finden. Stellen Sie in diesem Gespräch bereits klar, dass die Rechtslage hier eindeutig ist.
Kommen Sie mit Gesprächen zur Durchführung einer Frauenversammlung nicht weiter, dann machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch. Wie ein solches Veto aussehen kann, können Sie unserem Muster-Schreiben entnehmen.