18.04.2020

Frauenquote: Ist sie bei Ihnen notwendig?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt nun schon einige Jahre. Die ganze Welt spricht davon, was bei Neueinstellungen, im Bewerbungsverfahren und bei Stellenanzeigen zu beachten ist. Fast niemand denkt aber daran, die bestehenden Dienststrukturen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung zu betrachten. Wie steht es denn bei Ihnen mit der Gleichbehandlung von Frauen und Männern?

Als Mitglied des Personalrats haben Sie nach § 70 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz das Recht, Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Verwirklichung der Gleichstellung vorzuschlagen. Effektiv nutzen können Sie dieses Recht aber nur, wenn Sie sich über die Strukturen in Ihrer Dienststelle bewusst werden. Machen Sie sich hierzu einen Plan, in den Sie die folgenden Daten aufnehmen:

Darstellung und Analyse der Situation der weiblichen und der männlichen Beschäftigten

1. Statistische Auswertungen der Personaldaten am … für den Zeitraum von … bis … (das letzte Jahr oder die letzten 2 Jahre)

Beschäftigtengruppen (notieren Sie Frauenquote, Männerquote und insgesamt)

  • Zahl der Beschäftigten in der Dienststelle
  • Status Beamte
  • Status Angestellte
  • Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben
  • Teilzeit/Arbeitszeitreduzierung
  • Familienbedingte Beurlaubungen
  • Neueinstellungen, interne Stellenbesetzungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
  • Beförderungen
  • Fortbildungsmaßnahmen

2. Zusammenfassung: Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert bzw. in denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind: …

3. Bisher ergriffene Maßnahmen und deren Erfolg: …

4. Weiter zu ergreifende Gleichstellungsmaßnahmen: …

Dies können etwa sein:

  • Festlegen von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unter Würdigung der Voraussetzungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (dazu zählt auch das Einrichten von Telearbeitsplätzen)
  • Gleitzeit (die Kinder müssen ja auch in den Kindergarten gebracht und wieder abgeholt werden)
  • Zulassung von Arbeitszeitkonten oder eines Sabbatjahres
  • Förderung der Teilzeitbeschäftigung
  • Gestaltung von Stellen- oder Dienstpostenausschreibungen, damit sie nicht nur auf Personen eines Geschlechts und auch für Teilzeitbeschäftigte zugeschnitten sind, sondern zu einer repräsentativen Beschäftigung der Geschlechter beiträgt
  • Einstellen von Frauen als Arbeitnehmerinnen oder als Beamtinnen bei gleicher Qualifikation (unter anderem sind mindestens ebenso viele Frauen wie Männer zu Vorstellungsgesprächen einzuladen)
  • Auswahlkommissionen paritätisch mit Frauen und Männern besetzen
  • Übertragen höherwertiger Tätigkeiten auf eine Frau, natürlich auch nur bei entsprechender Qualifikation
  • Auswahlentscheidung zugunsten einer Kollegin bei Fortbildungsveranstaltungen
  • betriebliche Hilfe bei der Suche nach einem Babysitter oder anderen Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbieten

5. Erfolgskontrolle: …

Führen Sie die Analyse nach einem Jahr nochmals durch, um zu sehen, ob die getroffenen Maßnahmen Wirkung gezeigt haben.

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