Auch durch die Reformen der Frauengleichstellungsgesetze hat sich eines nicht verändert: Sie sind als Gleichstellungsbeauftragte im Amt nach wie vor als Einzelkämpferin tätig. Aus meiner Sicht ist dies eine problematische Situation. Diese Tatsache wird von vielen Gleichstellungsbeauftragten beklagt. Tatsächlich können Sie aber Ihr Einzelkämpferinnendasein durch eine gute Vernetzungsstruktur ein wenig entschärfen. Was Sie tun können, habe ich Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Netzwerke zu bilden ist heute in der Praxis das A und O einer erfolgreichen Tätigkeit. Networking bedeutet, ein Kontaktnetz zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Personen zu knüpfen, die uns im Rahmen der eigenen Arbeit hilfreich unterstützen können. Networking hat einen Benefit für alle Seiten, es sollten alle Beteiligten von dem Netzwerk profitieren.
Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie Ihr Networking! Überlegen Sie, mit wem Sie im Kontakt stehen und in welche Richtung Sie Ihre Kontakte weiterentwickeln wollen.
Die nachfolgenden Fragen können Sie nutzen, um Aufschluss darüber zu bekommen, ob Sie an Ihren Networking-Kompetenzen noch feilen sollten:
Als Gleichstellungsbeauftragte können Sie durch ein intensives Networking stark profitieren. Netzwerke können Sie sowohl auf der kollegialen Ebene unter den Gleichstellungsbeauftragten pflegen als auch auf der betrieblichen Ebene. Die Vorteile eines intensiven Networking habe ich Ihnen hier zusammengestellt.
Vorteile auf der kollegialen Ebene
Vorteile auf der betrieblichen Ebene
Sie haben die Möglichkeit, sich mit Personen auszutauschen und sich gegenseitig bei gemeinsamen Vorhaben zu unterstützen. So können Sie betriebspolitische Themen gemeinsam verfolgen und sich so besser durchsetzen. Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten in Ihrem Unternehmen können Sie gemeinsam organisieren. Durch ein betriebliches Netzwerk stärken Sie Ihre eigenen Möglichkeiten der Einflussnahme und können Ihre Ziele leichter durchsetzen.
Netzwerke bilden sich für gewöhnlich durch Meetings, Tagungen, Kontakttreffen und ähnliche Veranstaltungen. Diese finden entweder innerhalb der Branche oder branchenübergreifend im regionalen Kontext statt. Gleichstellungsbeauftragte bilden bundesweit Netzwerke, sowohl regional als auch branchenbezogen oder branchenübergreifend. Häufig werden diese Netzwerktreffen „Arbeitstreffen“ genannt.
Zurzeit haben sich aber auch einige Onlineplattformen etabliert und immer mehr werden eingerichtet. Nutzen Sie auch die Möglichkeiten, die Ihnen die neuen Kommunikationstechniken bieten. Ob Sie sich bei Facebook oder auch XING engagieren, ist immer eine Frage des Geschmacks und wird durchaus unter den Gleichstellungsbeauftragten kontrovers diskutiert. Für ein erfolgreiches Networking wurden „goldene Regeln“ entwickelt, die ich Ihnen hier zusammengestellt habe.
Unsere Empfehlung: Organisieren Sie sich in einem Netzwerk
Wenn Sie noch nicht in einem Netzwerk organisiert sind, sollten Sie sich schlaumachen, welche Netzwerke es in Ihrem Kontext gibt. Dies kann sowohl innerhalb Ihrer Branche sein, etwa das Netzwerk der Krankenkassen, oder auch regional bestehen, wie z. B. der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten in Berlin. Einen solchen Arbeitskreis gibt es in vielen Städten.
Wenn Sie aber zu den Schüchternen-Typen gehören können Ihnen die Tipps in diesem Artikel helfen: „Netzwerken für Schüchterne“
Zwar finden sich nicht in allen Frauengleichstellungsgesetzen Regelungen, die explizit die Möglichkeit einräumen, sich zu vernetzen und Netzwerke zu bilden. Das Recht auf Vernetzung ergibt sich aber schon aus Ihrer Amtsaufgabe und Ihrem Amt selbst und wird in der Praxis so auch gelebt.
Gleichstellungsgesetze sehen vor, dass beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragte der obersten Landes- oder Bundesbehörde für den Informations- und Erfahrungsaustausch der Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensfrauen in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich zuständig ist. Beispielsweise findet sich eine solche Regelung im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).
Dies bedeutet konkret, dass Sie als Gleichstellungsbeauftragte der obersten Bundesbehörden nicht nur zur Netzwerkarbeit verpflichtet sind, sondern gleichermaßen diese zu organisieren haben. Wenn sich eine Verpflichtung zur Organisation ergibt, so ergibt sich für Sie daraus das Recht zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Ähnliches gilt für die Vertrauensfrauen.
Ein Netzwerk können Sie auch mit Ihren Vertrauensfrauen bilden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als Gleichstellungsbeauftragte im Geltungsbereich des BGleiG arbeiten. Denn dieses sieht vor, dass Vertrauensfrauen installiert werden, wenn es mehrere Dienststellen oder Dienststellenteile gibt, die räumlich weit entfernt sind.
Wenn Sie als Gleichstellungsbeauftragte beabsichtigen, ein Netzwerk mit Ihren Vertrauensfrauen aufzubauen, so müssen Sie diese zunächst von der jeweiligen Dienststellenleitung bestellen lassen. Sie können das nachstehende Schreiben nutzen, um die Dienststelle aufzufordern, eine Vertrauensfrau zu bestellen.
Wenn Sie beabsichtigen, selbst ein Netzwerk mit Kolleginnen aufzubauen, die ebenfalls Gleichstellungsbeauftragte sind, sollten Sie zunächst überlegen, ob Sie ein regionales oder überregionales Netzwerk aufbauen möchten. Beides hat Vor- und Nachteile. Sie sollten bedenken, dass größere und mit vielen Teilnehmerinnen ausgestaltete Netzwerke nicht immer vorteilhaft sind, da erfahrungsgemäß viele Reibungsverluste auftreten. Oft funktionieren kleine überschaubare Einheiten besser.
Die folgende Checkliste können Sie nutzen, wenn in Ihrem Bereich noch kein Netzwerk besteht und Sie ein solches aufbauen möchten:
Wenn Sie die Punkte auf dieser Checkliste mit Ja abhaken können, dürfte dem konkreten ersten Netzwerktreffen nichts im Wege stehen.
Ihr Arbeitgeber muss Sie für das Netzwerktreffen freistellen, falls Sie keine regelmäßige Freistellung als Gleichstellungsbeauftragte haben. Er muss daneben auch die entstehenden Kosten übernehmen.
Muster-Schreiben: Bestellung einer Vertrauensfrau
Die Gleichstellungsbeauftragte, im Hause
An die Dienststellenleitung, im Hause
Ort, Datum …
Bestellung einer Vertrauensfrau in der Dienststelle …
Sehr geehrte Frau …,
bekanntlich bin ich als Gleichstellungsbeauftragte für unsere Dienststelle … zuständig.
Das BGleiG sieht vor, dass in weiter entfernten Dienststellen, wie es die Dienststelle … ist, auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten eine Vertrauensfrau zu bestellen ist. Ich habe in der Dienststelle … Frau … angesprochen und diese ist bereit, die Tätigkeit als Vertrauensfrau zu übernehmen.
Ich bitte Sie daher, Frau … als Vertrauensfrau zu bestellen und dies in der Dienststelle bekannt zu machen. Weiter bitte ich Sie, wie es gesetzlich vorgesehen ist, Frau … zu einem Stundenanteil von 15 % von ihren sonstigen Tätigkeiten zu entlasten, damit sie die Aufgabe als Vertrauensfrau auch tatsächlich wahrnehmen kann. Diesbezüglich verweise ich auf § 26 BGleiG, der ausdrücklich die Entlastung der Vertrauensfrau bis zu 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit vorsieht.
Bitte bestellen Sie Frau … umgehend und lassen Sie mir von der Bestellungsurkunde eine Kopie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Gleichstellungsbeauftragte