17.09.2017

Formalien zur Frauenversammlung: Sie müssen den Arbeitgeber informieren

Wenn Sie die ersten Überlegungen zur Frauenversammlung abgeschlossen haben, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber anzeigen, wann und in welchem Rahmen Sie die Frauenversammlung durchführen wollen.

Sie müssen hierzu keinen Antrag beim Arbeitgeber stellen; eine Anzei­ge genügt. Ihr Recht auf Durchführung ergibt sich schließlich schon aus dem Gesetz und ist nichts, was der Arbeitgeber bewilligen müsste. Da Sie aber für gewöhnlich auch die Kostenübernahme Ihres Arbeit­gebers brauchen, bietet es sich an, Ihre Anzeige eher in Gestalt eines Antrags zu formulieren.

Meine Empfehlung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst früh

Achten Sie darauf, dass die Anzeige der Frauenversammlung frühzeitig erfolgt, damit sich Ihre Dienststellenleitung darauf einstellen kann und Sie selbst hinreichend Zeit zur weiteren Planung und Vorbereitung haben. Planen Sie mindestens 3 Monate als Vorbereitungszeit ein.

Laden Sie Ihren Arbeitgeber ein

Die Frage hierbei ist immer: Soll der Arbeitgeber eingeladen wer­den? Sie müssen dies nicht tun, aus meiner Sicht ist es aber sinnvoll, wenn der Arbeitgeber zu Beginn die Anwesenden begrüßt und ein paar Worte zur gleichstellungsrechtlichen Situation in der Dienst­stelle sagt.

Wenn Sie den Arbeitgeber einladen, machen Sie die Veranstaltung hierdurch bedeutsamer – daher favorisiere ich die Einladung des Ar­beitgebers. Dies wird sich für Ihre Position und Wahrnehmung in der Dienststelle positiv auswirken.

Meine Empfehlung: Besuch des Arbeitgebers kurz halten

Sollten Sie sich entschieden haben, Ihren Arbeitgeber einzula­den, so stecken Sie hierfür einen Zeitrahmen. Ist dieser kurz, wird Ihr Arbeitgeber sich eher Zeit für die Frauenversammlung nehmen. Außerdem wird deutlich: Dies ist Ihre Veranstaltung.

Die folgende Checkliste fasst zusammen, was Sie bei der Anzeige der Frauenversammlung beachten sollten. Sie ist aber keineswegs abschließend, daher sollten Sie sie ggf. ergänzen.

Checkliste: Anzeige der Frauenversammlung

Das folgende Muster-Schreiben können Sie nutzen, um Ihrem Arbeit­geber die Frauenversammlung anzuzeigen bzw. die Kostenübernahme zu beantragen.

Muster-Schreiben: Anzeige der Frauenversammlung und Antrag auf Kostenübernahme

 

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