Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen mit Männern zu verwirklichen, das ist das Ziel der Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. Zudem ist die Gleichstellung auch Staatsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Eine gezielte Fort- und Weiterbildung gerade von Frauen ist zur Zielerreichung unerlässlich. Hierfür ist es notwendig, sich einen guten Überblick über den gesamten Fortbildungsbereich zu verschaffen.
Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Fortbildungen in Ihrer Dienststelle
Zunächst einmal sollten Sie ermitteln, welche Fortbildungen in Ihrem Hause bereits angeboten werden, wer diese organisiert und verantwortet.
Suchen das Gespräch mit der Personalentwicklerin oder Verantwortlichen zum Thema gendergerechte Fortbildung bzw. Personalentwicklung. Betonen Sie, welche Vorteile auch die Dienststelle davon hat.
Schritt 2: Wer besucht welche Fortbildungen?
Analysieren Sie anschließend, welche Weiterbildungen von welchen Teilnehmerinnen besucht werden. Hier kann die Statistik zur Fortbildung helfen, soweit eine solche in Ihrem Hause geführt wird. Ist dies nicht der Fall, regen Sie die Datenerhebung an, denn nur so erhalten Sie einen verlässlichen Überblick.
Ihre Dienststelle muss seit dem 1.5.2015 keine Statistik zur Fortbildung mehr führen
Mit der Reform des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) vom 1.5.2015 müssen die geschlechtsspezifischen Daten zur Fortbildung – anders als nach der alten Rechtslage – im Bereich der Bundesbehörden nicht mehr erhoben werden. Dennoch können sie natürlich wie bisher weiterhin erhoben werden, allerdings ist dies im Bereich der Bundesverwaltung Verhandlungssache und sozusagen Goodwill des Arbeitgebers.
Orientieren Sie sich an der alten Rechtslage zur Datenerhebung
Erklärt sich Ihr Arbeitgeber bereit oder ist er nach einem der Landesgesetze verpflichtet, Fortbildungsdaten zu erheben, können Sie sich an der bisherigen Datenlage zum BGleiG (alte Fassung) orientieren. In den Landesgleichstellungsgesetzen finden sich ggf. eigene Regelungen. Die alte Gleichstellungsstatistikverordnung schrieb zur Datenerhebung bei der Fortbildung Folgendes vor:
Differenzierte Erfassung der Daten
Gemäß dem Erhebungsvordruck E der Gleichstellungsstatistikverordnung mussten die Daten zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zeitraum vom 1.7. des Vorjahrs bis zum 30.6. des Berichtsjahrs erfasst werden.
Werden die Daten derart differenziert erhoben, erhalten Sie einen guten Überblick, welche Teilnehmerinnen an welchen Fortbildungen teilgenommen haben. Hierauf aufbauend können Sie gemeinsam mit der Verantwortlichen die weitere Planung auch in Bezug auf Genderaspekte vornehmen.
Schritt 3: Analysieren Sie die Daten sorgfältig mit der „Genderbrille“
Nehmen Sie sich Zeit für die Analyse der Daten. Und überlegen Sie genau, wo Fortbildungsdefizite aus der Genderperspektive liegen. Sie werden vermutlich schnell erkennen, ob und wo ein geschlechtsspezifisches Ungleichgewicht besteht. Dann können Sie entscheiden, ob für Sie als Gleichstellungsbeauftragte Handlungsbedarf besteht.
Unser Schreiben können Sie nutzen, um die Datenerhebung zur Fortbildung von Frauen initiativ anzuregen:
Muster-Schreiben (Bundesbehörde): Initiativantrag zur Erhebung von Daten zur Fortbildung von Frauen
Hinweis: Als Gleichstellungsbeauftragte eines Bundeslandes müssen Sie dieses Muster-Schreiben entsprechend Ihrer rechtlichen Grundlage abändern.
Ich halte eine Datenerhebung in Bezug auf die Fortbildung für unverzichtbar. Nur so können Sie erkennen, wo im Fortbildungsbereich Handlungsbedarf besteht.