Als Gleichstellungsbeauftragte sind Sie Einzelkämpferin, so sehen es jedenfalls die Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder regelhaft vor. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich im Team zu organisieren. Wie das funktionieren kann, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Vielleicht beneiden Sie ja insgeheim den Personalrat; dieser hat schließlich weitaus mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit als Sie. Und ihm stehen immer Kolleg*innen zur Seite, was ihn nicht nur in der Alltagsarbeit entlastet, sondern auch das einzelne Personalratsmitglied weniger angreifbar macht.
Viele Vorteile also, die Teamarbeit bieten kann. Insoweit sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich ebenfalls als Team aufzustellen. Die Regelungen in den Frauengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder sind hier allerdings recht unterschiedlich. Nicht alle Gesetze erlauben es, dass tatsächlich ein Team gebildet wird.
Nach manchen Frauengleichstellungsgesetzen besteht die Möglichkeit, die Stellvertreterin aktiv und über Ihre Abwesenheitsvertretung hinaus in Ihr Team einzubeziehen. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie sich mit ihr gut verstehen und vertrauensvoll zusammenarbeiten können.
Ist dies der Fall, so könnte es aber folgende rechtliche Hindernisse geben: In der Regel ist die Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten als sogenannte Abwesenheitsvertretung konzipiert. Das heißt, sie darf nur Gleichstellungsarbeit wahrnehmen, wenn Sie als Gleich stellungsbeauftragte selbst nicht im Amt sind.
Die Praxis zeigt aber, dass viele Dienststellen durchaus daran interessiert sind, auch die Stellvertreterin mit in die Gleichstellungsarbeit einzubeziehen. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie unabhängig von Ihrer gesetzlichen Vorgabe darüber verhandeln. Argumentieren Sie dabei wie folgt: Für Ihre Dienststelle hat dies den Vorteil, dass die Gleichstellungsarbeit schneller vorangeht, als wenn nur Sie als Einzelkämpferin vor den zahlreich zu bearbeitenden Fällen sitzen.
Wenn Sie an Teamarbeit interessiert sind, schlagen Sie also Ihrer Dienststellenleitung vor, dass auch Ihre Stellvertreterin in die laufende Gleichstellungsarbeit einbezogen wird. Diese würde Sie dann wie eine Mitarbeiterin unterstützen, wenn das für Sie einschlägige Gesetz es nicht vorsieht, der Stellvertreterin auch Aufgaben zur eigenständigen Erledigung zu übertragen.
Sieht Ihr Gesetz es hingegen vor, der Stellvertreterin Aufgaben zur ei genständigen Erledigung zu übertragen, dann können Sie ihr Aufgabenbereiche vollständig abgeben. Ihre Stellvertreterin wird dann für diesen abgegebenen Bereich wie Sie im Amt selbstständig tätig und trifft eigenständige Entscheidungen. Aber: Selbst wenn dies möglich ist, sollten Sie es sich gut überlegen. Denn Sie geben hiermit doch gleichzeitig auch Ihre Entscheidungsmacht ab. Zumindest betrifft das die Teilbereiche, die Ihre Stellvertreterin dann eigenständig bearbeitet.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber in Verhandlung treten möchten, können Sie das nebenstehende MusterSchreiben nutzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte An die Dienststellenleitung
Freistellung der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten von der Arbeitspflicht
Sehr geehrte Frau …,
immer wieder stelle ich in meiner Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte fest, dass ich eine Vielzahl von Vorgängen täglich zu bearbeiten habe und die Bearbeitung dadurch manchmal nicht zügig genug erfolgen kann.
Ich habe mir daher überlegt, dass es für den reibungslosen Verwaltungsablauf sinnvoll wäre, wenn meine Stellvertreterin Frau … mit einem Zeitanteil von 8 Stunden in der Woche für die Gleichstellungsarbeit ebenfalls freigestellt wird. Meine Stellvertreterin würde insoweit wie eine Mitarbeiterin für mich tätig werden.
Für die Dienststelle hätte dies den Vorteil, dass die Gleichstellungsvorlagen zügiger bearbeitet werden könnten. Außerdem wäre meine Stellvertreterin im Vertretungsfall auch gut eingearbeitet.
Mit Frau … habe ich bereits gesprochen. Sie ist grundsätzlich damit einverstanden, dass sie an 2 Nachmittagen mit im Gleichstellungsbüro arbeitet und mich unterstützt. Selbstverständlich müsste sie dann aber im Rahmen ihrer Hauptleistungspflichten aus ihrem Arbeitsvertrag entlastet werden.
Ich möchte diesbezüglich gern ein Gespräch mit Ihnen führen. Bitte teilen Sie mir doch mit, wann ein solches stattfinden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Die Gleichstellungsbeauftragte
Teamarbeit ist sehr sinnvoll, wenn Sie sich mit Ihrer Teamplayerin gut ergänzen können. Überlegen Sie sich daher, inwieweit Teamarbeit für Sie eine bessere Form der Arbeitsorganisation darstellt.