19.11.2019

Ergreifen Sie die Initiative bei ungerechten Beurteilungen von Frauen

Beurteilungen spielen bei der beruflichen Entwicklung von Beschäftigten eine große Rolle. Gerade wenn es um Führungspositionen geht oder sonstige höherwertige Positionen vergeben werden, ist das der Fall. Sie sollten daher auch hier initiativ tätig werden und sich für eine geschlechtergerechte Beurteilung einsetzen.

Beurteilungen sind selten neutral, aus meiner Sicht ist das auch sehr schwer realisierbar. Aber wenn sich Beurteilende der eigenen Vorurteile und auch Geschlechterstereotypen bewusst sind, können sie ein Stück an Neutralität gewinnen. Häufig genug schneiden Frauen und insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen bei Beurteilungen oder auch bei der vergleichenden Bewertung im Auswahlverfahren schlechter ab als Männer.

 

Geschlechtsspezifische Stereotype verhindern eine angemessene Beurteilung

Stereotype und Vorurteile wie „Frauen reagieren emotionaler und weniger sachorientiert“ oder „Männer gehen das Problem zielgerichteter an“ sind nach wie vor an der Tagesordnung. Oft genug ist dies einer der Gründe, warum Frauen bei Beurteilungen und Bewertungen schlechter abschneiden und der Weg in wichtige Positionen versperrt bleibt.

Bei Teilzeitbeschäftigten wird zudem immer noch ein vermindertes Engagement unterstellt: Schließlich hätten sie sich doch regelmäßig um Familie oder Pflege zu kümmern und stellten daher den Beruf nicht in den Vordergrund.

Diese und ähnliche Vorurteile spielen zumindest unterbewusst bei Beurteilenden eine Rolle.

Empfehlung: Überprüfen Sie einmal, wie Frauen bei der Beurteilung abschneiden

Sie sollten sich die Beurteilungsstatistik aufgeschlüsselt nach Geschlecht einmal genau ansehen. Wie schneiden in Ihrer Dienststelle die Frauen bei der Beurteilung ab? Legen Sie hierbei ein besonderes Augenmerk auf die teilzeitbeschäftigten Frauen.

Stellen Sie fest, dass auch in Ihrer Dienststelle Frauen bei der Beurteilung schlechter wegkommen als Männer, machen Sie dies zunächst zum Thema und weisen Sie auf die Problematik der Geschlechtsspezifik in der Beurteilung hin.

Machen Sie deutlich, dass gerade heute Unternehmen Frauen fördern sollten – auch durch eine gendergerechte Beurteilung. Unternehmen können es sich schließlich nicht leisten, Fachkräfte einfach ziehen zu lassen.

Sie können aber daneben auch von Ihrem Initiativrecht Gebrauch machen und anregen, dass Beurteilende in der Geschlechterspezifik der Beurteilung geschult werden. Berufen Sie sich hierzu beispielsweise auf § 10 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).

Das folgende Muster-Schreiben können Sie nutzen, wenn Sie eine solche Fortbildung anregen möchten:

Muster-Schreiben: Initiativantrag zur Schulung unserer Beurteiler*innen (Bundesbehörde)

 

Die Gleichstellungsbeauftragte im Hause
An die Dienststellenleitung im Hause

Initiativantrag für eine Schulung zur Geschlechterspezifik in der Beurteilung

Sehr geehrte Frau …,

immer wieder fällt mir in den Beurteilungskonferenzen auf, dass überwiegend männliche Beschäftigte herausragend beurteilt werden, Frauen und Teilzeitbeschäftigte hingegen schneiden regelhaft weitaus schlechter ab.

Ein Blick in unsere Beurteilungsstatistik hat meinen Eindruck bestätigt. Frauen und insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen werden in unserer Dienststelle signifikant schlechter beurteilt als Männer.

Da dies vermuten lässt, dass hier immer noch bestimmte geschlechtsspezifische Vorurteile und Stereotype eine Rolle spielen, schlage ich vor, dass unsere Beurteilenden eine Fortbildung zur Geschlechtsspezifik in der Beurteilung verpflichtend wahrzunehmen haben.

Ich habe bereits mit unserer Personalentwicklerin gesprochen; sie wäre bereit, die Organisation einer solchen Fortbildung in die Hand zu nehmen.

Bitte entscheiden Sie über diesen Initiativantrag innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß § 32 BGleiG.

Für ein Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Gleichstellungsbeauftragte

Ort, Datum …

 

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