14.12.2018

Keine familienbezogenen Angaben im Bewerbungsverfahren!

Das kennen Sie sicherlich auch: Da kommen Bewerbungen ins Haus und mit dem Lebenslauf werden Angaben zu Kindern und Familienstand gemacht. Was denken Sie, wer hat hier von vornherein die schlechteren Karten? Die Alleinerziehende mit 3 schulpflichtigen Kindern oder der Ehemann mit 3 schulpflichtigen Kindern, dessen Frau in Teilzeit arbeitet und die Familienarbeit übernimmt? Natürlich dürfen diese Faktoren bei der Personalauswahl keine Rolle spielen; die Realität ist aber nach meinen Erfahrungen eine andere. Das muss aber nicht so bleiben – auch hier können Sie aktiv werden.

Angaben zu Kindern und Familienstand sind unerwünscht 

Immer wieder hört man von Frauen, dass sie nicht bereit sind, in ihrer Bewerbung oder auch im Bewerbungsgespräch ihre Kinder außen vor zu lassen. Dies erscheint ihnen unehrlich oder unredlich. Ich finde aber, da an diese Tatsache – Kinder ja oder nein – im öffentlichen Dienst sowieso nicht angeknüpft werden darf, dass Angaben hierzu auch schlicht weggelassen werden können. Ebenso zum Familienstand. Dies schützt Frauen davor, aufgrund ihrer Familienpflichten von vornherein in eine ungünstige Position zu geraten, und sichert ihnen mehr Chancengleichheit im Auswahlverfahren.

Hinweis in Ausschreibungen machen 

Insoweit ist es durchaus angemessen, bereits in Ausschreibungen und Anzeigen einen Hinweis zu geben, dass Angaben zu etwaigen Kindern, sonstigen Familienpflichten und Familienstand unerwünscht sind. In Bewerbungstrainings wird dies immer noch vorausgesetzt und gelehrt. Unnötigerweise.
Setzen Sie sich dafür ein, dass zukünftig in Ausschreibungen der folgende Zusatz aufgenommen wird:

„Wir nehmen die Chancengleichheit von Bewerberinnen ernst. Daher sind Angaben zum Familienstand, zu Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen bei der Bewerbung und im Auswahlverfahren unerwünscht.“

Für Ihre Dienststelle hat ein solcher Zusatz durchaus Vorteile: Sie wird mit so einer Anzeige sicherlich positiv auffallen und verdeutlichen, dass es ihr mit der Gleichstellung von Frauen und Männern ernst ist. Dies könnte zu Vorteilen bei der Rekrutierung von Beschäftigten, insbesondere Fachkräften, führen.

Zunächst mag es zwar ungewohnt sein, diese Angaben nicht zu erhalten. Daran werden sich aber alle Beteiligten schnell gewöhnen. Da sie bei der Auswahl ohnehin keine Rolle spielen dürfen, müsste auch Ihre Dienststellenleitung hier aufgeschlossen sein. Testen Sie dies doch einmal.

Das Muster-Schreiben in der rechten Spalte können Sie nutzen, wenn Sie einen Initiativantrag stellen möchten.

Muster-Schreiben: Initiativantrag zur Änderung unserer Ausschreibungen 

Die Gleichstellungsbeauftragte im Hause

An die Dienststellenleitung vertreten durch … im Hause

Initiativantrag zur Änderung unserer Ausschreibungen

Sehr geehrte Dienststellenleitung,

immer wieder fällt mir auf, dass Bewerberinnen im Verlauf des Auswahlverfahrens Angaben zu Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen und auch ihrem Familienstand machen. Bekanntlich dürfen wir aber bei der Auswahlentscheidung nicht an diese Kriterien anknüpfen, da sie sich in besonderer Weise auf Beschäftigte mit Familienpflichten und insbesondere Frauen negativ auswirken können. Um dieses zu vermeiden, schlage ich vor, im Vorfeld präventiv tätig zu werden und in unsere Stellenanzeigen bzw. Ausschreibungen folgenden Zusatz am Ende mit aufzunehmen:

„Wir nehmen die Chancengleichheit von Bewerberinnen ernst. Daher sind Angaben zum Familienstand, zu Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen bei der Bewerbung und im Auswahlverfahren unerwünscht.“

Wir würden uns hierdurch nicht nur als eine moderne, sondern auch chancengleichheitsbewusste Dienststelle auszeichnen, was sicherlich für Bewerberinnen attraktiv ist.

Mit freundlichen Grüßen

Die Gleichstellungsbeauftragte

Fazit: Setzen Sie sich dafür ein, dass keine familienbezogenen Angaben im Bewerbungsverfahren gemacht werden 

In anderen Ländern ist es durchaus üblich, Bewerbungsunterlagen zu anonymisieren – um geschlechtsbezogene, aber auch beispielsweise rassistische Diskriminierungen zu vermeiden. Leider hat sich dies hier in der Bundesrepublik noch nicht durchgesetzt, vielleicht auch mit einer gewissen Berechtigung. Dennoch sollten Sie sich dafür einsetzen, dass bereits in Ausschreibungen darauf hingewiesen wird, dass familienbezogene Angaben nicht erwünscht sind. Schließlich darf hieran nicht angeknüpft werden.

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