Abwerbung

Headhunter rufen oft im Betrieb an, um Arbeitnehmer gezielt zur Abwanderung in ein anderes Unternehmen zu bewegen.  Das ist erlaubt. Untersagt ist es aber, dem Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis gezielt Kunden abzuwerben. Dies wird oft von noch Arbeitnehmern versucht, die den Weg in die Selbstständigkeit suchen – ebenso ist die Abwerbung untersagt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer aber einem Wettbewerbsverbot unterliegt. Dies ist bei der Abwerbung also auf alle Fälle zu beachten, denn sonst kann sich der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen. Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist die Abwerbung auch ein Kündigungsgrund.