Annahmeverweigerung

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, dem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer im Gegenzug Arbeit zuweisen. Bietet er nun seine Arbeitspflicht an, aber der AG nimmt sie nicht an, gerät dieser in Annahmeverzug.  Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen trotzdem den Lohn bezahlen.