Arbeitsbescheinigung (Verweis Arbeitspapiere)

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dem amtlichen Vordruck der Arbeitsagentur eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Alle Angaben, die der Arbeitnehmer zur Geltendmachung des Arbeitslosengeldanspruchs benötigt, müssen gemacht werden.  Siehe auch Arbeitspapiere.