Fällt der Beschäftigungsbedarf für einen Arbeitsplatz weg, spricht man von Arbeitsmangel. Arbeitsmangel kann zur (betriebsbedingten) Kündigung führen. Der Arbeitgeber muss aber alle milderen Mittel, wie z. B. Kurzarbeit, Überstundenabbau, ausschöpfen.