Arbeitsmangel

Fällt der Beschäftigungsbedarf für einen Arbeitsplatz weg, spricht man von Arbeitsmangel. Arbeitsmangel kann zur (betriebsbedingten) Kündigung führen. Der Arbeitgeber muss aber alle milderen Mittel, wie z. B. Kurzarbeit, Überstundenabbau, ausschöpfen.