Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Er ist also eine Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Vertrag muss grundsätzlich nicht schriftlich geschlossen werden. Seine Wirksamkeit ist nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Auch ohne einen „schriftlichen Vertrag“ (im Sinne einer Vertragsurkunde) kann also ein Arbeitsvertrag vereinbart werden. Arbeitnehmer sollten aber schon zu Beweiszwecken immer einen schriftlichen Vertrag verlangen. Das Recht des Arbeitsvertrages ist Bestandteil des Arbeitsrechts.