Aufhebungsvertrag

Im Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus regelt der Vertrag oft auch weitere Modalitäten, die im Zusammenhang mit der Beendigung stehen. Der Aufhebungsvertrag als zweiseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses unterscheidet sich von der Kündigung als einseitiger Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Diese Art der Verträge sind insbesondere im Bereich des Arbeitsrechtes verbreitet, um den für eine Kündigung im Arbeitsrecht geltenden Kündigungsschutz zu umgehen.

Der Arbeitnehmer sollte sich vor der Unterzeichnung unbedingt sozialversicherungsrechtlich beraten lassen, etwa bei der Arbeitsagentur, da hier Sperrzeiten drohen.