Ausgleichsquittung

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verlangen Arbeitgeber häufig, dass eine so genannte Ausgleichsquittung unterschrieben wird. Mit der Unterschrift erklärt der/die ausscheidende Beschäftigte, gegenüber dem Arbeitgeber keine Ansprüche mehr zu haben. Solange lediglich der Erhalt bestimmter Unterlagen bestätigt wird (Entgeltabrechnung, Arbeitspapiere, Zeugnis) oder die Übergabe von Büroschlüssel, Werkzeug oder Dienstwagen, sind solche Quittungen unproblematisch.

Siehe Abgeltungsklausel