Auswahlrichtlinien

Unter Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG versteht man die allgemeine Festlegungen der Anforderungen, die bei Entscheidungen nach § 99 BetrVG zu berücksichtigen sind. Hierbei kann es sich um Anforderungen fachlicher, persönlicher oder sonstiger Kriterien handeln.

Somit stellen sie Grundsätze dar, mit deren Hilfe bei personellen Einzelmaßnahmen, für die mehrere Bewerber oder Arbeitnehmer in Frage kommen, eine Entscheidung herbeigeführt werden soll. Die einzelnen Kriterien können durch verschiedene Bewertungssysteme insgesamt oder voneinander getrennt gewichtet werden.

Für die Festlegung von Auswahlrichtlinien ist es ausreichend, wenn einige wesentliche Kriterien für eine Bewerberauswahl herangezogen werden.