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Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse einwirken. Geregelt werden etwa verbindliche Urlaubsregelungen, Weihnachtsgeld oder betriebliches Eingliederungsmanagement.

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Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Zustimmen muss er der Kündigung aber nicht. Der Arbeitgeber muss ihm die Person des zu Kündigenden, Sozialdaten und Kündigungsgründe nennen. Wird die Anhörung nicht oder fehlerhaft durchgeführt, ist die Kündigung unwirksam. 

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26.08.2015Betriebsurlaub

In auftragsschwachen Zeiten oder regelmäßig zu einem vorbestimmten Zeitpunkt (etwa immer vom 23.12. – 7.1.) kann der Arbeitgeber den Betrieb schließen und alle Arbeitnehmer in den Urlaub schicken. Der Arbeitgeber kann aber nicht über den ganzen Urlaub verfügen, sondern nur…

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26.08.2015Befristung

Hier wird das Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit eingegangen. Die Befristung kann mit oder ohne Sachgrund erfolgen – ohne Sachgrund aber nur bei erstmaliger Beschäftigung. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden – Ausnahme: Es wird die Möglichkeit…

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26.08.2015Beleidigung

Eine Beleidigung im Betrieb kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung einbringen, bei groben Beleidigungen auch eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss, bevor er seine Maßnahme trifft, abwägen und auch den Arbeitnehmer Entlastendes berücksichtigen. Auf dem Bau etwa muss er derbere Sprüche tolerieren,…

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Das BBiG befasst sich nur mit der Regelung von Berufsausbildungsverhältnissen. Es enthält z. B. Sonderregelungen zur Kündigung und Probezeit. Der Ausbilder muss es unbedingt beachten.

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So wird das Arbeitsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildendem bezeichnet. Im Ausbildungsverhältnis soll ein junger Mensch einen Beruf erlernen. Deswegen haben Arbeitgeber hier besondere Pflichten – auch die geistige Stärke und der Reifeprozess des Auszubildenden soll gefördert werden.

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Zahlt ein Arbeitgeber dreimal in Folge vorbehaltlos eine Sonderzahlung, entsteht eine betriebliche Übung. Für Arbeitnehmer besteht dann ein Anspruch auf die Zahlung – genau so als hätte man die Zahlung im Vertrag vereinbart. Der Arbeitgeber kann sich einseitig nicht mehr…

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Wird ein Betrieb eingeschränkt, stillgelegt oder mit einem anderen Betriebsteil zusammengelegt, liegt eine Betriebsänderung vor. Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Meist wird ein Sozialplan/Interessenausgleich vereinbart. 

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Siehe Kündigung, betriebsbedingte

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