Beleidigung

Eine Beleidigung im Betrieb kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung einbringen, bei groben Beleidigungen auch eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss, bevor er seine Maßnahme trifft, abwägen und auch den Arbeitnehmer Entlastendes berücksichtigen. Auf dem Bau etwa muss er derbere Sprüche tolerieren, als in der Personalabteilung.