Betriebsurlaub

In auftragsschwachen Zeiten oder regelmäßig zu einem vorbestimmten Zeitpunkt (etwa immer vom 23.12. – 7.1.) kann der Arbeitgeber den Betrieb schließen und alle Arbeitnehmer in den Urlaub schicken. Der Arbeitgeber kann aber nicht über den ganzen Urlaub verfügen, sondern nur über einen Teil – etwa zwei Wochen.