Freier Mitarbeiter

Ein freier Mitarbeiter erledigt Aufträge für einen Arbeitgeber, ohne dabei Arbeitnehmer zu sein. Er ist also weder wirtschaftlich noch persönlich abhängig. Ein freier Mitarbeiter sollte immer auf seine Unabhängigkeit bestehen, damit die Sozialversicherungsträger nicht von einer so genannten Scheinselbstständigkeit ausgehen – dies kann zu erheblichen Nachzahlungen führen! Die Unabhängigkeit besteht darin, die Leistung nicht höchstpersönlich – sondern z. B. durch eigene Angestellte – erbringen zu müssen auch andere Auftraggeber zu haben und zeitlich wie örtlich ungebunden zu sein.