Geringfügige Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigte sind die so genannten Mini-Jobber oder 400-€-Kräfte. Diese  Beschäftigungsverhältnisse sind steuer- und sozialversicherungsbegünstigt, wenn der Arbeitnehmer maximal 4.800 € im Jahr verdient wird. Für den Arbeitnehmer ist besonders wichtig, dass er ein vollwertiger Arbeitnehmer ist, also auch alle Schutzrechte beanspruchen kann, wenn er auf 400-€-Basis arbeitet.