Gleichbehandlungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Im AGG ist der Diskriminierungsschutz für Arbeitnehmer geregelt. Kein Arbeitnehmer darf aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer anderer Arbeitnehmer. Bei einer Diskriminierung hat der Arbeitnehmer ein Beschwerderecht, einen Schadensersatz– oder Entschädigungsanspruch. Der Arbeitgeber kann sich aber rechtfertigen, wenn er für die Ungleichbehandlung einen sachlichen Grund hatte.