Gleitende Arbeitszeit

Nicht immer ist die Arbeitszeit im Betrieb starr geregelt, etwa von 9:00 bis 17:00 Uhr. Vielmehr kann der Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit vorgeben, etwa von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Wann die Arbeitnehmer davor anfangen und danach aufhören, wird Ihnen freigestellt. Der Arbeitgeber gibt nur die Kernarbeitszeit vor und die täglich grundsätzlich zu leistenden Arbeitsstunden, z. B. acht. Macht ein Arbeitnehmer an einem Tag die acht Stunden nicht voll, werden ihm Minusstunden im Arbeitszeitkonto verbucht. Arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als acht Stunden, erhält er Plusstunden. Die Plusstunden können dann in Freizeit abgebaut, die Minusstunden müssen dann aufgearbeitet werden.