Haftung des Arbeitgebers (Arbeitgeberhaftung)

Eine Haftung des Arbeitgebers kommt immer dann in Betracht, wenn er Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern verletzt – z. B. Schutzpflichten nach dem AGG – oder wenn er das Eigentum der Arbeitnehmer im Betrieb nicht ausreichend sichert und dies dadurch geschädigt wird.