Handy-Nutzung

Der Arbeitgeber hat bezüglich der privaten Handynutzung im Betrieb ein Weisungsrecht. Er darf die Handynutzung deswegen auf ein Nötigstes Beschränken. Zudem kann er verlangen, dass die Handys leise gestellt werden, um die anderen Kollegen im Betrieb nicht zu stören. Ganz untersagt werden kann die Handynutzung in sensiblen Bereichen, wenn der Arbeitgeber fürchten muss, dass ihm mit der modernen Technik Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entwendet werden können.