Heimarbeiter sind Erwerbstätige, die ihre Arbeitsstätte selbst wählen und dort allein oder mit ihren Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden erwerbsmäßig arbeiten. Heimarbeiter haben einen sehr viel geringeren Schutz als Arbeitnehmer – so kann etwa mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden.