Internetnutzung

Der Arbeitgeber darf die Internetnutzung im Betrieb reglementieren, also erlauben, verbieten oder einschränken. Auch bei Erlaubnis muss der Arbeitnehmer sich aber zurückhalten und seiner Arbeitspflicht nachkommen. Bei einem Verstoß gegen eine Einschränkung oder einem Verbot droht eine Abmahnung – in besonderen Ausnahmefällen auch die Kündigung. Der Arbeitnehmer darf sich keinesfalls auf Seiten pornografischen oder verbotenen Inhalts aufhalten.